Wer Kandidaten aus seinem Herkunftsland wählen will, sollte sich unverzüglich mit seiner zuständigen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) in Verbindung setzen, um sich in die Wählerlisten seines Landes eintragen zu lassen. Wer alternativ Bewerber wählen will, die sich in Deutschland zur Wahl stellen, muss bis 23. Mai in das Wählerverzeichnis der Stadt Münster eingetragen sein. Weitere Informationen geben das städtische Wahlamt (Tel. 4 92-33 05) und der Ausländerbeirat (Tel. 4 92-60 42 und 01 73 / 4 13 75 08).
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Pressemitteilungen
21.04.2004
Ausländische EU-Bürger können Kandidaten aus BRD oder ihrem Herkunftsland wählen
Münster (SMS) Der Ausländerbeirat ruft die in Münster lebenden Staatsangehörigen von EU-Mitgliedstaaten auf, ihr Wahlrecht bei den Europawahlen am 13. Juni zu nutzen. "Nur so können wir auf unsere Zukunft in Münster und in Europa Einfluss nehmen", betont Beiratsvorsitzender Spyros Marinos. Auch Staatsangehörige aus den zehn neuen Beitrittsländern können bereits an der Wahl teilnehmen.