Der Mietspiegel legt die ortsübliche Vergleichsmiete fest und hilft, so manchen Streit um den Mietzins zu vermeiden. Ebenso bietet er eine verlässliche Orientierungshilfe bei der Festlegung von Neuvertragsmieten. „Jeder Mieter wird somit auch von dem neuen Mietspiegel profitieren“, erläutert die Leiterin des Wohnungsamtes Gabriele Regenitter und bittet deshalb auch im Namen aller Mitglieder des Arbeitskreises Mietspiegel darum, dass sich möglichst viele der angeschriebenen Mieter aktiv an der Befragung beteiligen.
Mithilfe anerkannter wissenschaftlicher Methoden werden alle abgefragten Daten zu Größe, Ausstattung, Alter, Lage und Modernisierungsgrad der Wohnungen vom Amt für Stadt- und Regionalentwicklung, Statistik ausgewertet. Sie ergeben so gesicherte Angaben zur Berechnung der ortsüblichen Durchschnittsmiete. Auf diese Weise wird der Mietspiegel der Stadt Münster auch weiterhin ein so genannter qualifizierter Mietspiegel sein.
Erstmalig werden auch Mieterinnen und Mieter von freifinanzierten Reihenhäusern, Doppelhaushälften und freistehenden Häusern angeschrieben. „Sofern genügend auswertbare Daten für dieses Marktsegment vorhanden sind, wird der Mietspiegel 2005 erstmals auch verlässliche Angaben zur Netto-Kaltmiete für vermietete Einfamilienhäuser enthalten“, hofft Gabriele Regenitter auch für diese Vermietungsart auf eine rege Teilnahme.