Bei dauerhafter Heimpflege reichen die eigenen Mittel oft nicht aus. Trotz Pflegegeld von der Pflegekasse bleibt dann ein Rest nicht gedeckter Kosten. Dann stellen sich viele Fragen.
Trägt das Sozialamt in jedem Fall diese Restkosten? Besteht Anspruch auf Pflegewohngeld? Kann darüber hinaus noch Sozialhilfe gezahlt werden? Welches Einkommen muss die pflegebedürftige Person einsetzen, was geschieht mit Vermögen und Erspartem? Was bleibt dem Ehe- oder Lebenspartner? Und wie es ist mit dem so genannten Barbetrag, dem früheren Taschengeld?
Felizitas Komorek vom Sozialamt geht in ihrem Vortrag auf diese Fragen ein. Anschließend besteht Gelegenheit zu Rückfragen. Fragen zu Unterhaltsverpflichtigungen von Kindern gegenüber Eltern würden das Thema sprengen, sie können an diesem Nachmittag nicht besprochen werden.