"Die Verwaltung hat den Auftrag des Rates umgesetzt und die Fortführung des Beratungsangebotes nach dem Gewaltschutzgesetz sichergestellt", berichtet Sozialdezernentin Dr. Agnes Klein. "Gerade die große Fachkompetenz der Beratungsstellen und die Pluralität des Angebotes durch zwei engagierte Trägerinnen wird zur Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes beitragen", so Klein.
In Münster haben bis zum 29. Februar 2004 zwei Beratungsstellen ambulant und schwerpunktmäßig im Regelungsbereich des Gewaltschutzgesetzes beraten: seit 1. Dezember 2000 die Frauenhaus-Beratungsstelle des Frauen helfen Frauen e.V. und seit Anfang 2002 das Beratungsangebot der Frauen- und Kinderschutzhäuser des SkF.
In der Ratssitzung vom 31. März ist die Verwaltung beauftragt worden, nach Lösungen zu suchen, ohne dass der Haushalt zusätzlich belastet wird. Daraufhin hat die Verwaltung in den vergangenen Wochen Gespräche mit beiden Trägerinnen der Beratungsstellen geführt. Beide Vereine haben in den Verhandlungen betont, dass mit dem nunmehr gefundenen Finanzierungsmodell der Einzelfallabrechnung gegenüber der bisherigen pauschalen Kostenerstattung erst Erfahrungen gesammelt werden müssen.