"Die Mieter haben erstmalig die Möglichkeit, durch ihre aktive Teilnahme an der Herausgabe des Mietspiegels mit aufschlussreichen Informationen über die Miethöhen mitzuwirken", so Gabriele Regenitter, Leiterin des Amtes für Wohnungswesen.
Da aus Datenschutzgründen in den Fragebögen kein Name abgefragt wird, kann bei der Kontrolle des Rücklaufs nicht immer bestimmt ermittelt werden, welcher Mieter schon geantwortet hat. So bekommen auch einige Bürgerinnen und Bürger das Erinnerungsschreiben, die bereits an der Umfrage teilgenommen haben. "Nur bei einer hohen Beteiligung ist es möglich, 2005 wieder einen Mietspiegel mit Angaben über die durchschnittlichen ortsüblichen Mieten herauszugeben", erläutert Gabriele Regenitter.
Die Stadt Münster bittet deshalb alle, die einen Fragebogen erhalten, aber noch nicht zurückgesandt haben, diesen bis spätestens 28. Mai in dem beigelegten Freiumschlag zurückzuschicken. „Wir sind auf jeden ausgefüllten Bogen angewiesen“, so Regenitter.
Bei Fragen zum Ausfüllen des Bogens helfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Wohnungswesen gerne weiter.