Wie häufig die Kontrollen stattfinden, hängt von der jeweiligen Verbrauchergruppe ab. Die Überprüfung kann einmal jährlich oder auch nur in Stichproben erfolgen. Dazu werden schriftliche Untersuchungsberichte angefordert oder das Gesundheitsamt besichtigt zusätzlich die Installation vor Ort.
Das Trinkwasser soll nach der Übergabestelle der öffentlichen Wasserversorger – üblicherweise die Wasseruhr – durch die Hausinstallation mit den Rohrleitungen und Armaturen für die menschliche Gesundheit nicht nachteilig verändert werden. Untersucht wird im Allgemeinen auf den Gehalt von Blei, Kupfer, Nickel und bei Duschen auf bakterielle Verunreinigungen. Wasseraufbereitungsgeräte werden gesondert begutachtet.
Auskunft zu diesem Thema gibt Kirsten Schenck-de Boer von der Abteilung Umweltmedizin und Hygiene des Gesundheitsamts. Die Diplom-Biologin berät während der Sprechstunde von dienstags bis freitags von 10 bis 12 Uhr unter Tel. 4 92-53 39.