Der Arzneimittel-Experte vom Gesundheitsamt der Stadt beobachtet, dass neben zugelassenen "Online-Apotheken" vermehrt dubiose Anbieter mit angeblich neuen Wirkungen von Medikamenten aus fernen Ländern werben. Wer sich auf solche Anbieter verlasse, gehe ein hohes Risiko ein. So habe das genannte Schlankheitsmittel wegen nicht angegebener Inhaltsstoffe bei einem Verbraucher in Großbritannien zu akutem Leberversagen geführt. Aus Fernost seien bereits 160 Erkrankungen und fünf Todesfälle bekannt.
Auch der mögliche finanzielle Schaden kann erheblich sein, wenn nach Einnahme solcher Mittel gesundheitliche Folgeschäden eintreten, betont der Amtsapotheker. So gelte die Produkthaftung nach deutschem Recht allein für Arzneimittel, die hier zu Lande oder für die Länder der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) nach Sicherheit, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit beurteilt und zugelassen wurden. Zumal bei ärztlich nicht verordneter Selbstanwendung von Medikamenten könne bei negativen Wirkungen keine Entschädigung erwartet werden, wenn das Mittel in Deutschland oder in der EU bzw. dem EWR nicht zugelassen sei.
Das kann ins Auge gehen. "Wir konnten einem von Münster aus im Internet auftretenden Anbieter nachweisen, dass er Krebstherapeutika als das Immunsystem anregende Mittel verkauft hat und dabei fälschlicherweise als 'Apotheke' auftrat", nennt Amtsapotheker Hendrichs ein Beispiel. "Damit hat er die Gesundheit eines Käufers aufs Spiel gesetzt, der die Pillen ohne ärztliche Verordnung eingenommen hat."
Hendrichs rät, ausschließlich bei Internet-Apotheken und Versandhandlungen Medikamente zu bestellen, hinter deren Homepage tatsächlich ein seriöses Unternehmen steht. Zum Beispiel sollte man darauf achten, ob Angaben zum Firmensitz gemacht werden, ob diese zutreffend sind und welche Informationen zur Geschäftsform (etwa "Apotheke") gegeben werden. Bei Apotheken sei das "Apotheke"-Symbol ein wichtiger Hinweis. Außerhalb von Apotheken dürften nur frei verkäufliche Arzneimittel angeboten werden.
"Ausländische Medikamente sollte man nur nach ärztlicher Verschreibung und dann auch nur in einer Apotheke bestellen", so Hendrichs weiter. Bei hier nicht als Arzneimittel zugelassenen Produkten sollte immer ein Apotheker nach deren Unbedenklichkeit und sicheren Anwendung gefragt werden.
Wer Fragen zum Bezug ausländischer Arzneimittel hat, kann sich am Mittwoch, 16., 23. und 30. Juni jeweils von 13 bis 14.30 Uhr an den Amtsapotheker wenden. Er ist telefonisch unter 6 28 55 80 erreichbar.