Münster (SMS) Seit dem 1. Januar darf mit Exkrementen verunreinigte organische Kleintierstreu (z.B. Sägespäne, Stroh) nicht mehr über Gartenabfallsäcke entsorgt werden. In der vom Rat verabschiedeten Abfallsatzung der Stadt Münster ist festgelegt, dass die Entsorgung über die Biotonne erfolgen muss. Auch an den Recyclinghöfen wird keine Kleintierstreu zur Entsorgung mehr angenommen. Über diese Änderungen hatten die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM) bereits Ende letzten Jahres informiert.
"Da die veränderten Bestimmungen unter Umständen eine größere Biotonne erfordern, haben wir mit Kleintierstreu befüllte Gartenabfallsäcke in einer Übergangszeit von drei Monaten nach Inkrafttreten der Satzungsänderungen noch abgefahren und parallel über Einwurfschreiben die entsprechenden Haushalte noch einmal informiert", berichtet AWM-Sprecherin Manuela Feldkamp. Ab dem 1. April gilt aber: Gartenabfallsäcke mit Kleintierstreu bleiben stehen. Sie erhalten einen Aufkleber, der über den Grund der nicht erfolgten Abfuhr aufklärt und darauf hinweist, dass die Säcke entfernt und der Inhalt über die Biotonne entsorgt werden muss. Besteht Bedarf für eine größere Biotonne, können Hauseigentümer oder Hausverwalter diese bei den AWM bestellen. Das entsprechende Antragsformular findet sich im Entsorgungskalender oder unter www.awm.muenster.de in der Rubrik "Behälterarten und -größen". Fragen beantwortet der AWM-Kundenservice unter der Telefonnummer 02 51 / 60 52 53.
Grund für die seit dem 1. Januar geltenden Bestimmungen zur Entsorgung von Kleintierstreu sind Gesundheitsschutzaspekte. Die Biotonne wird wöchentlich, die Gartenabfallsäcke werden nur monatlich abgefahren. In der Vergangenheit lagerte die mit Kot und Urin behaftete Streu deshalb bis zu vier Wochen in den Säcken - ideale Bedingungen für die Ausbreitung von Keimen und Bakterien. Während des Entsorgungsvorgangs im Fahrzeug können die Säcke platzen, Keime und Bakterien treten aus und gelangen in die unmittelbare Nähe der Mitarbeitenden hinter dem Fahrzeug. Anders als in Fahrzeugen, die zur Abfuhr von Tonnen eingesetzt werden, können die Wagen für die Grüngutabfuhr aufgrund der für die Verdichtung von Strauchschnitt erforderlichen Pressvorrichtung nicht mit einem Staubschutz und einer automatischen Schüttung ausgerüstet werden.
Eine Abgabe von Gartenabfallsäcken mit Kleintierstreu an den Recyclinghöfen ist aus Aspekten des Gesundheitsschutzes ebenfalls nicht möglich. Denn hier müssen die Säcke geöffnet werden, da ausschließlich der Inhalt und nicht der Sack selbst in die Presscontainer geworfen werden darf.
Foto: Gartenabfallsäcke dürfen nicht mehr mit Kleintierstreu befüllt werden.
Foto: Stadt Münster. Veröffentlichung mit dieser Pressemitteilung honorarfrei.
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Pressemitteilungen
29.03.2017
Gartenabfallsäcke mit Kleintierstreu bleiben stehen
AWM informieren: Aus hygienischen Gründen Entsorgung über die Biotonne
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