11.03.2024

Gesundheitsamt empfiehlt Impfungen gegen Keuchhusten

Neugeborene brauchen besonderen Schutz / Meldezahlen nähern sich dem Vor-Corona-Niveau an

Münster (SMS) Vor dem Hintergrund steigender Zahlen von Keuchhusten-Fällen empfiehlt das Gesundheitsamt der Stadt Münster Bürgerinnen und Bürgern, ihren Impfstatus zu überprüfen und gegebenenfalls Impflücken zu schließen. „Wer geimpft ist, schützt sich selbst und andere", sagt Amtsleiter Norbert Schulze Kalthoff. Keuchhusten (Pertussis) gilt vornehmlich als Kinderkrankheit, tritt immer häufiger aber auch bei Erwachsenen auf. Das Durchschnittsalter bei Erkrankungen liegt nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) bei rund 40 Jahren. 

Zuletzt traten insbesondere in europäischen Nachbarländern vermehrt Keuchhusten-Meldungen auf. In Münster registrierte das Gesundheitsamt in den ersten zwei Monaten dieses Jahres 38 Fälle der Atemwegserkrankung. Von den hier gemeldeten Keuchhusten-Fällen verliefen die meisten mild. „Wir verzeichnen derzeit einen Anstieg an Meldungen“, sagt Norbert Schulze Kalthoff. Ein Grund zur Beunruhigung sei dies nicht. Vielmehr nähern sich die Zahlen in Münster dem Niveau von vor der Corona-Pandemie an. Damals lagen die Meldezahlen für Münster zwischen 50 und 150 Fällen pro Jahr. Das Gesundheitsamt geht zudem von einer höheren Dunkelziffer aus.

Säuglinge besonders gefährdet

Keuchhusten ist hochansteckend und wird durch Bakterien (Bordetella pertussis) verursacht. Seit 2013 ist eine Erkrankung bundesweit meldepflichtig. Die Übertragung der Erreger von Mensch zu Mensch erfolgt in der Regel durch Husten, Niesen oder Sprechen (Tröpfcheninfektion). Weil weder die Impfung noch die durchgemachte Erkrankung einen lebenslangen Schutz erzeugen, werden regelmäßige Auffrischimpfungen empfohlen.

„Insbesondere für Neugeborene kann eine Keuchhusten-Erkrankung lebensbedrohlich sein“, sagt Norbert Schulze Kalthoff. „Deshalb empfehlen wir allen, die Kontakt zu Säuglingen haben, den Impfschutz aufzufrischen und so das Risiko einer Übertragung zu minimieren.“ Dazu gehören werdende Mütter, enge Angehörige wie Eltern und Geschwister oder Kontaktpersonen wie Tagesmütter und Erzieherinnen und Erzieher.

Krankheitsverläufe überwiegend mild

Säuglinge und Kleinkinder können ab dem vollendeten zweiten Lebensmonat geimpft werden. Der Impfschutz ist bei ihnen frühestens zwischen dem elften und 14. Lebensmonat abgeschlossen. Im Alter von fünf bis sechs Jahren sowie im Alter von neun bis 17 Jahren sollte die Impfung aufgefrischt werden. Erwachsenen empfiehlt die Ständige Impfkommission (Stiko) einmalig eine Impfung in Kombination mit der nächsten fälligen Auffrischung gegen Tetanus und Diphtherie.