Münster (SMS) Die Planung für den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 609 „Hafenmarkt“ liegt ab Montag, 13. September, bis einschließlich Donnerstag, 30. September, ein zweites Mal öffentlich aus.
Die Festsetzung zur Fläche für Tiefgaragen wurde so ergänzt, dass auch die Errichtung von Abstell-, Technik- und Lagerräumen zulässig ist. Die Festsetzung zu den Flächen für Dienstleistungs- und Gastronomiebetriebe sowie Wohnungen erhielt den Zusatz, dass nur solche Nutzungen zulässig sind, zu denen sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet. Entsprechend ist auch der Entwurf des Durchführungsvertrages in diesem Punkt angepasst worden. Darüber hinaus sind hier die Regelungen zum Markthallenkonzept ergänzt worden.
In der erneuten öffentlichen Auslegung können Interessierte den ergänzten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans samt ergänzender Unterlagen im Kundenzentrum im Stadthaus 3 einsehen (Albersloher Weg 33, Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch: 8 bis 16 Uhr, Donnerstag: 8 bis 18 Uhr, Freitag: 8 bis 13 Uhr). Um vorherige Terminabsprache unter der Telefonnummer 02 51/4 92-61 95 wird aus Infektionsschutzgründen gebeten.
Sämtliche Unterlagen stehen während der Auslegungsfrist auch im Stadtportal unter www.stadt-muenster.de/stadtplanung zur Verfügung. Wer sich online die Unterlagen anschaut, kann sich mit seinen Fragen telefonisch an die zuständigen Ansprechpersonen im Stadtplanungsamt wenden (Tel. 02 51/4 92-61 95).
Während der Auslegungsfrist können - nur zu den geänderten und ergänzten Teilen - Stellungnahmen abgegeben werden. Möglich sind die Eingaben in schriftlicher Form, als Niederschrift, per E-Mail sowie über ein Online-Formular.