Münster (SMS) Angesichts der aktuell geringen Inzidenzzahlen kann deutlich zuversichtlicher als noch vor wenigen Wochen auf das mögliche Kulturgeschehen geblickt werden. Der Kulturbetrieb nimmt stadtweit wieder Fahrt auf und stößt auf ein kulturhungriges und umsichtiges Publikum. Mit verantwortungsvoll umgesetzten Sicherheitskonzepten sind allerdings auch weiterhin Einschränkungen der kulturellen Produktions- und Präsentationsbedingungen verbunden. Es bleibt somit perspektivisch eine Herausforderung, den Kulturbetrieb trotz der Einnahmeverluste aufrecht zu erhalten.
„Um diesen Planungsunsicherheiten weiter begegnen zu können, hat die Kulturpolitik der Stadt Münster auch für die zweite Jahreshälfte 2021 ein umfängliches Paket an Unterstützungsleistungen für die Kultur in Münster beschlossen“, freut sich Cornelia Wilkens, Münsters Beigeordnete für Kultur. Erneut werden aus dem Sonderfonds 100 000 Euro für freie und privat getragene Veranstaltungsstätten sowie Initiativen mit Sitz in Münster zur Verfügung gestellt. Das können freie Theater, Musikclubs, Kleinstbühnen, Konzertveranstalter und Kulturvereine sein. Pro Spielstätte sind Anträge auf Fördersummen von bis zu 10 000 Euro möglich. Gefördert werden Veranstaltungen und Programme, bei denen überwiegend frei arbeitende Künstlerinnen und Künstler aus Münster beteiligt sind. Diese Anträge können bis zum 30. September gestellt werden.
Auch die direkte Förderung von freischaffenden Künstlerinnen und Künstler aus Münster wird deutlich verstärkt. „Wir können damit gezielt vor allem diejenigen unterstützen, die unter fehlenden Verdienstmöglichkeiten aufgrund des langen Lockdowns am meisten und existentiell leiden“, erläutert Kulturamtsleiterin Frauke Schnell.
Mit der modifizierten Wiederauflage des Stipendienprogramms können Kulturschaffende nun zusätzlich und ergänzend zu den Programmen von Bund und Landes NRW Unterstützung erfahren. Vergeben werden die Stipendien von der Stadt Münster in Höhe von 3000 Euro. Sie können nicht für Projekte, sondern vielmehr für konzeptionelles Arbeiten, die Entwicklung neuer künstlerischer Aktivitäten oder neue Ansätze in der Kunstvermittlung genutzt werden. Die Vergabe erfolgt durch ein unabhängiges Fachgremium und zudem unter Berücksichtigung der Absicherung des künstlerischen Nachwuchses, der Relevanz der Kulturschaffenden für die Stadt sowie der Relevanz des Stipendiums für den einzelnen Kulturschaffenden. Eine Bewerbung ist bis zum 26. Juli möglich.
Alle Informationen darüber, wer antragsberechtigt ist, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen und was gefördert wird, sind auf der Webseite des Kulturamtes nachzulesen unter www.stadt-muenster.de/kulturamt/coronafonds.