Münster (SMS) Die dauerhaft niedrige Inzidenz macht’s möglich: Ab Freitag profitieren die Bürgerinnen und Bürger Münsters von neuen Lockerungen im Stadtleben. Da die vom Robert-Koch-Institut erhobenen Infektionszahlen nun schon seit fünf Werktagen unter dem Grenzwert von 50 je 100.000 Einwohner liegen, sind zahlreiche Öffnungen und deutlich weniger Restriktionen die Folgen. Die aktuelle Inzidenz für Münster liegt an diesem Mittwoch bei 16,5. Krisenstabsleiter Wolfgang Heuer dazu am Mittwochnachmittag: „Damit haben wir Gewissheit, dass ab Freitag die nächste Stufe des Lockerungsplans in Kraft tritt. In Handel, Kultur, Sport, Gastronomie, Freizeit und Tourismus erfolgen teils weitreichende Öffnungen die Münster einen großen Schritt zurück zur Normalität bringen werden. Das Land wird uns heute noch eine offizielle Feststellung zu senden.“ In der Stadt Münster gelten somit ab dem kommenden Freitag (21. Mai) folgende Regelungen der Coronaschutzverordnung:
- Treffen sind mit bis zu zehn Personen (plus Kinder bis 14 Jahre) aus maximal drei Haushalten möglich.
- Konzerte und Aufführungen etwa in Theatern, Konzerthäusern und Kinos sind erlaubt. Voraussetzungen sind ein negatives Testergebnis der Gäste, die Einhaltung des Mindestabstands und die Kontaktrückverfolgung nach Sitzplan.
- Gab es im Einzelhandel bislang eine Begrenzung der Kundenzahl auf eine Person pro 20 Quadratmeter, ist ab Freitag eine Person je 10 Quadratmeter erlaubt. Ein Negativtest ist nicht länger erforderlich.
- Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen auch im Innenbereich ist mit negativem Testergebnis für Personal und Gäste zugelassen. Abstandsregeln müssen eingehalten werden. Auch Kantinen und Mensen können unter gleichen Bedingungen geöffnet werden.
- Sport im Freien ist ohne Begrenzung der Personenzahl möglich. Hallensport und die Nutzung der Fitnessstudios sind mit Negativtestung und gesicherter Kontaktnachverfolgung erlaubt. Unter freiem Himmel sind Zuschauer auf Sitzplätzen ohne Negativtest zugelassen – jedoch nur bis zu 20 Prozent Auslastung der ursprünglichen Kapazitäten (maximal 500 Personen). In Innenräumen sind höchstens 250 Personen mit negativem Testergebnis, auf Sitzplätzen (und bis zu 20 Prozent der Kapazitäten) erlaubt.
- Freibäder auch mit Liegewiesen können geöffnet werden. Gäste müssen ein negatives Testergebnis vorlegen, die Personenzahl ist begrenzt.
- Die Kapazitätsbegrenzung in Beherbergungsbetrieben fällt weg.
- Unter entsprechenden Hygieneauflagen ist die Öffnung von Messen und Märkten zulässig. Pro 7 Quadratmeter der für Besucher zugänglichen Fläche ist ein Gast erlaubt.
- Tagungen und Kongresse können mit begrenzter Personenzahl und einer entsprechenden Negativtestung durchgeführt werden.
- Private Veranstaltungen sind unter freiem Himmel mit bis zu 100 Personen zulässig, in Innenräumen sind maximal 50 Personen erlaubt. In beiden Fällen müssen negative Testergebnisse vorgelegt werden.
- Der Betrieb von Spielhallen, Wettbüros und ähnliche Einrichtungen ist erlaubt. Die Zahl der Gäste ist begrenzt, eine Negativtestung erforderlich.
In allen Fällen gilt: Der Nachweis einer bereits erfolgten Immunisierung durch Genesung oder vollständige Impfung ersetzt die Negativtestung. Krisenstabsleiter Wolfgang Heuer verweist auf die sehr gute Inzidenzentwicklung Münsters als Grundlage für die jetzt kommenden Lockerungen und betont: „Selbstverständlich ist es wichtig, dass wir die begleitenden Regeln, die für diese Öffnungen gelten, einhalten. Unser Ziel muss es sein, die jetzige Entwicklung zu stabilisieren und möglichst zu verstetigen.“ Teil dieser Entwicklung sollen auch die verschiedenen Modellprojekte in Münster sein, die ebenfalls im Sinne einer verantwortungsvollen Öffnung eine neue Normalität zurück in die Stadt bringen sollen.
Schulen ab 31. Mai wieder in Präsenzunterricht
Ab Montag, den 31. Mai 2021, ist außerdem wieder Präsenzunterricht möglich. Das teilte das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB) heute mit. Schuldezernent Thomas Paal dazu: „Auch die Schulen in Münster profitieren wenn auch mit Verzögerung aufgrund der niedrigen Inzidenzwerte von den allgemeinen Lockerungen.“
Alle Informationen und aktuellen Regelungen finden Sie auch auf der städtischen Webseite www.muenster.de/corona