01.04.2021

Corona: Fragen und Antworten zu den neuen Impf-Vorgaben

Münster (SMS) Der nunmehr 15. Erlass zur Impfung der Bevölkerung gegen Covid-19 geht mit erneut einigen Änderungen im Impfzentrum Münster einher. Auch wenn die Informationen des Landes viele grundsätzliche Fragen beantworten, soll folgende Aufstellung (Stand 1. April 2021) die lokalen Gegebenheiten erläutern und zahlreichen Gerüchten wie Fehlinformationen entgegenwirken.

Wie ist die städtische Corona-Hotline über Ostern geschaltet?
Die Erreichbarkeit der städtischen Corona-Hotline 0251/492-1077 ist am Karfreitag, Ostersamstag und Ostermontag jeweils von 10 bis 14 Uhr gewährleistet. Bei etwaigen Problemen mit dem KVWL-Terminbuchungsportal wenden Sie sich bitte an die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe. Hier können weder Stadt noch Impfzentrum Münster unterstützen.

Ab wann werden die Ü60er geimpft und wie kommen sie an einen Termin?
Das Land NRW stellt kurzfristig mehrere Tausend Dosen des AstraZeneca-Impfstoffs für die Impfung von Menschen im Alter von 60 Jahren und älter zur Verfügung. Nach oben gibt es keine Altersbeschränkung. Terminbuchungen können frühestens ab Samstag (3. April) und bis spätestens zum Montag (5. April) erfolgen, je nach Verfügbarkeit von Impfstoffen. Danach entfällt – Stand jetzt – diese Regelung für Ü60er. Die Terminbuchung erfolgt ausschließlich über das Online-Portal der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) unter www.116117.de oder unter der Telefonnummer (0800) 116 117 02. Ohne einen solchen Termin ist – trotz altersbedingter Impfberechtigung – der Besuch des Impfzentrums nicht möglich. Das Land weist vorsorglich daraufhin, dass bei der Buchung Engpässe entstehen und Wartezeiten nötig sein können. Darauf haben die Stadt Münster und das Impfzentrum keinen Einfluss. Die zusätzlichen Impfstoffe werden dann ab Ostersonntag (4. April) und bis spätestens zum 14. April (je nach Verfügbarkeit und Buchungslage) im Impfzentrum verimpft. Auch die niedergelassenen ärztlichen Praxen stehen als Kooperationspartner für die Verimpfung eines Teils dieses Kontingents bereit. Termine können direkt beim Hausarzt vereinbart werden.

Ich bin über 60 – kann mein Lebenspartner oder meine  Lebenspartnerin mich zur Schutzimpfung begleiten?
Wenn es körperlich zwingend erforderlich ist: Ja. Allerdings sollte ein „Überlauf“ im Impfzentrum vermieden werden. Wie Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann es formuliert hat: „Wir wollen Meter machen“ – und dafür wird Platz benötigt. Das Impfzentrum geht in den kommenden zwei Wochen in Richtung Höchstauslastung. Um Verständnis für die Situation wird gebeten.

Wie steht es um die Zweitimpfung mit AstraZeneca?
Die Ständige Impfkommission (STIKO) will bis Ende April eine Empfehlung zum weiteren Verfahren abgeben.

Der Jahrgang 1941 hat jetzt eine gesonderte Impfeinladung erhalten. Wie geht es nun weiter?
Wie auch bei den weiterhin berechtigten Über-80-Jährigen werden 79-Jährige mit dem Impfstoff BioNTech geimpft. Für sie sind das Terminbuchungsportal www.116117.de und auch die KVWL-Hotline unter Tel. (0800) 116 117 02 ab dem 6. April freigeschaltet, die Impfungen starten für sie dann wie angegeben ab dem 8. April. Das Land wird sukzessive weiteren Jahrgängen ein Impfangebot unterbreiten. Die Einladung erfolgt landesweit einheitlich und gestaffelt nach Geburtsjahrgängen. Die Daten stehen noch nicht fest und sind auch abhängig von der Verfügbarkeit entsprechender Impfstoffmengen.

Verändern sich die Öffnungszeiten des Impfzentrums?
Nein. Die vorhandenen Kapazitäten zwischen 8 und 20 Uhr genügen auch an den Ostertagen, um allen Buchungswünsche gerecht zu werden. Innerbetrieblich wie personell wird es möglicherweise kleinere Umstellungen und Ergänzungen geben; an der theoretischen Impfleistung von rund 2400 Terminen pro Tag und den Rahmenbedingungen für Impflinge ändert sich jedoch nichts.

Im Impfzentrum soll angeblich jede Menge Impfstoff ungenutzt geblieben sein?
Falsch. Mit nun etwa 48.000 Impfungen und somit einer Impfquote von rund 15 Prozent liegt Münster im bundesweiten Vergleich mit an der Spitze und weit über dem Landesschnitt. Der Grund dafür sind einerseits eine hohe Impfbereitschaft in der Bevölkerung und viel Aufklärungsarbeit, andererseits aber auch eine so konsequent wie gut strukturierte Impfkampagne und ein hohes Maß an Einsatzwille aller Beteiligten. Das Impfzentrum Münster hat regelmäßig weitere Impfstoffmengen nachgeordert und entsprechend der Priorisierung verimpft. Wenn im Terminportal zwischenzeitlich freie Plätze ausgewiesen werden, ist dies kein Hinweis auf überzählige Impfstoffe. Dabei handelt es sich um Momentaufnahmen; die Buchungslage zeigt sich nach wie vor dank der großen Impfbereitschaft in Münster extrem dynamisch. Derzeit werden rund 1000 Menschen am Tag im münsterschen Impfzentrum geimpft.

Am Impfzentrum werden Personen abgewiesen…
Dies ist korrekt – aber verkürzt dargestellt. Denn für jede Abweisung gibt es konkrete Gründe, die sich in den Erlassen von Land und Bund wiederfinden. Fehlende Formulare oder Terminbuchungen, falsche Angaben, unberechtigte Buchungen etc.: Das Portfolio ist immens. Würden solche Abweisungen nicht erfolgen, wären damit Tür und Tor geöffnet für unregulierte Impfungen. Dies kann angesichts der nationalen Lage und unterschiedlicher Bedarfe bzw. Berechtigungen aber nicht akzeptiert werden. Aus diesem Grund wird jeder Fall bewertet und abgewogen. Das Impfzentrum Münster macht viel möglich, muss sich aber auch an Rahmenbedingungen halten, die das Land gesetzt hat. Bekanntlich kann sich aber jederzeit die Erlasslage ändern.

Auch die Partner/-innen von 79-jährigen Personen werden nun geimpft?
Das ist richtig. Das Land stellt hier eindeutig klar, dass bei allen Neubuchungen ausschließlich Personen im Alter von 79 Jahren – und älter – für ihre Lebenspartner/-in zeitgleich einen Termin mitbuchen können, deren Alter ist unerheblich. Eine konkrete Zusatzbuchung ist aber zwingend notwendig. Es genügt nicht, die zweite Person zum eigenen Termin mitzubringen. Eine Nachbuchung für Partner/-innen bei bereits erfolgter altersbedingter Impfung ist nicht möglich.

Ab wann wird denn nun in hausärztlichen und Fach-Praxen geimpft?
In münsterschen Praxen wird ab dem 6. April geimpft. Die Stadt Münster hat hierbei auf Verteilung und Impfstoffmengen keinen Einfluss. In den ärztlichen Praxen wird auf Grundlage der gültigen Priorisierungsliste geimpft, diese werden sich mit den impfberechtigten Personen in Verbindung setzen. Hierunter fallen beispielsweise Personen der Pflegegrade 4 und 5 mit bis zu zwei Begleitpersonen sowie Vorerkrankte nach §3 Abs. 1 Nr. 2.

Wie ist die Situation bei Kontaktpersonen von Schwangeren?
Genau wie Personen mit chronischen Erkrankungen soll nach Vorstellung des Gesundheitsministeriums eine Schutzimpfung von maximal zwei Kontaktpersonen durch die gynäkologischen Praxen erfolgen. Die KVWL hat alle Fach- und Hausärzte über die Modalitäten informiert, eine Impfung im Impfzentrum Münster ist diesbezüglich nicht geplant. Als Starttermin ist der 6. April vorgesehen.

Der Arzt hat ein Attest über eine Vorerkrankung ausgestellt – wie geht’s weiter?
Wichtig und richtig ist, dass Menschen mit Vorerkrankungen nach §3 Abs. 1 Nr. 2 ab dem 6. April ein Impfangebot über ihren Hausarzt erhalten. Die KVWL hat alle Fach- und hausärztliche Praxen über die Modalitäten informiert. Hier erhalten Betroffene die entsprechenden Informationen.

Wie ist die Lage bei den beruflich begründeten Impfberechtigten, die bislang mit AstraZeneca geimpft werden sollten?
Das bislang bewährte Buchungsportal Ticket.io wird am 6. April für diese besonders begründeten Impfgruppen wieder geöffnet. Der Re-Start der Impfung soll dann ab dem 7. April erfolgen.  

Wie kann ich den Impfvorgang beschleunigen?
Termintreue ist das Schlüsselwort. Das Einhalten von gebuchten Terminen verschafft Planungssicherheit bei der Impfstoffzubereitung, verhindert unnötige Parkplatzsuche im Nahbereich des MCC (Halle Münsterland) und ermöglicht ein schnelles Einchecken ohne Wartezeiten im Eingangsbereich.