Münster (SMS) Rund 17.000 Briefe hat die Stadt Münster heute an alle Bürgerinnen und Bürger verschickt, die 80 Jahre oder älter sind. Neben einem erläuternden Schreiben des NRW-Gesundheitsministers Karl-Josef Laumann zur Terminvergabe für die Erstimpfung enthält der Umschlag auch eine Nachricht von Oberbürgermeister Markus Lewe mit zahlreichen Hinweisen zum Ablauf im Impfzentrum.
Der Inhalt, kurz zusammengefasst: Ab Montag, 25. Januar, können die angeschriebenen Impfberechtigten über die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) ihren individuellen Impftermin vereinbaren. Dies ist unter der kostenfreien Telefonnummer (0800) 116 117 02 täglich von 8 bis 22 Uhr oder online auf der Internetseite www.116117.de möglich. Wichtig zu wissen: Ohne die schriftliche Impfberechtigung und einen entsprechenden Termin ist kein Zutritt zum Impfzentrum möglich! Und: Impfberechtigte sollten darauf achten, dass Sie bereits bei der Buchung des ersten Impftermins gleich einen zweiten Termin vereinbaren. Der zweite Termin liegt ca. 21 Tage nach dem ersten Termin und dient der Erreichung des vollumfänglichen Impfschutzes.
Ein Termin für jede verfügbare Impfdose
Die Anzahl der zu vergebenden Termine ist abhängig von der durch das Land zur Verfügung gestellten Menge an Impfdosen. Da es gerade zu Beginn bei der Terminvergabe etwas ruckeln kann, werden die Impfberechtigten um etwas Geduld gebeten. Auch wenn es derzeit wie berichtet Engpässe bei der Impfstoff-Produktion und -Verteilung gibt, sollen bald weitere Impfstoffe und vor allem größere Mengen auf dem Markt verfügbar sein.
Im Impfzentrum Münster werden dann ab dem 8. Februar die angemeldeten Personen schnellstmöglich und entsprechend der Terminvergabe geimpft. Die Öffnungszeiten sind zunächst täglich von Montag bis Sonntag zwischen 14 und 20 Uhr angesetzt. Diese Zeiten können je nach Impfstoff-Verfügbarkeit noch deutlich erweitert werden. Impflinge sollten für ihren Aufenthalt etwa eine Stunde einplanen. Eine Person darf sie durch das Impfzentrum begleiten; sie wird bei diesem Termin aber nicht mit geimpft. Aus hygienischen Gründen ist die Mitnahme von Haustieren nicht gestattet.
Impfpass bitte mitbringen!
Personen, die einen Termin erhalten haben, sollten frühzeitig ihren Impfpass bereitgelegt haben. Dieser wird vor Ort benötigt. Sollte dieser nicht auffindbar sein, erhalten die Impflinge eine Ersatzbescheinigung. Auch der Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis und die elektronische Gesundheitskarte (soweit vorhanden) sind dann mitzubringen. Wer bereits eine Impfung oder versehentlich eine weitere Impfbenachrichtigung postalisch erhalten hat, kann diesen Brief ignorieren.
Grundsätzlich ist erforderlich, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Anreise zum Impfzentrum in eigener Verantwortung regeln. Für einen berechtigten Personenkreis besteht aber die Möglichkeit, eine ärztlich verordnete Krankenfahrt in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall sollte Kontakt zur Hausarztpraxis aufgenommen werden (Möglichkeit der Kostenübernahme durch die jeweilige Krankenversicherung).
Für Impfberechtigte, die in ihrer Mobilität so eingeschränkt sind, dass sie selbst, ihre Angehörigen oder andere Personen die Fahrt zum Impfzentrum nicht übernehmen oder organisieren können, prüft die Stadt Münster aktuell ein weiteres Angebot.
"Wer sich selbst schützt, schützt auch sein Umfeld"
„Ich möchte Sie nachdrücklich ermuntern, das Impfangebot in Anspruch zu nehmen. Es stellt die beste Chance dar, sich wirksam gegen die Corona-Infektion zu schützen. Und wer sich selbst schützt, schützt damit auch sein Umfeld“, so Oberbürgermeister Markus Lewe.
Bereits seit dem 15. Dezember 2020 ist das Impfzentrum Münster betriebsbereit – dies betrifft nicht nur die Funktionsfähigkeit der Impfstraßen, sondern auch die umfängliche Organisation der gesamten Impfkampagne. Von hier aus wurden in den vergangenen Wochen sehr erfolgreich – und im Zusammenspiel mit der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) wie auch den stationären Pflegeeinrichtungen – die Impfungen der besonders gefährdeten und höchstpriorisierten Bewohnerinnen und Bewohner wie auch des Personals durchgeführt. Seit Dienstag (19.1.) ist die Zweitimpfung dieser Personengruppe in vollem Gange. Da das Land Nordrhein-Westfalen eine entsprechende Impfmenge für den Auffrischungstermin zurückbehalten hat, ist die vollständige Schutzimpfung gesichert.
Viele Informationen
Impfberechtigte Personen, die über dieses Schreiben hinausgehende medizinische Fragen zur Impfung oder zur gesundheitlichen Konstitution haben, insbesondere bei Allergien, sollten ihre hausärztliche Praxis kontaktieren. Auch im Impfzentrum stehen beim Impftermin Ärztinnen und Ärzte Rede wie Antwort. Weitere Fragen werden auf der städtischen Webseite www.muenster.de/corona_impfung beantwortet. Ebenfalls ab dem 25. Januar 2021 steht bei Bedarf auch die städ-tische Corona-Hotline unter der Telefonnummer 0251/492-1077 (erreichbar Montag bis Donnerstag 8 bis 18 Uhr, Freitag 8 bis 13.30 Uhr, Samstag 10 bis 14 Uhr oder per E-Mail corona@stadt-muenster.de) zur Verfügung.
Weitere Informationen zur Terminvergabe der KVWL unter
https://www.corona-kvwl.de/patienteninfos/corona-schutzimpfung/impftermin
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Die jeweils aktuelle 7-Tages-Inzidenz finden Sie weiterhin auf der Seite des Landeszentrums Gesundheit NRW unter
https://www.lzg.nrw.de/covid19/daten/laborbest_faelle_sars-cov-2.pdf
Informationen zum Thema Corona – aktuelle Allgemeinverfügungen, CoronaSchVO oder auch die Entwicklung der Infektionszahlen finden Sie unter www.muenster.de/corona Weitergehende Informationen zum Impfzentrum erhalten Sie in unseren FAQ unter www.muenster.de/corona_impfung