Der Rat der Stadt Münster hat den Bebauungsplan Nr. 426 "Rjasanstraße/ Kanalstraße/ Lublinring/ Gartenstraße am 9. Juni 1999 als Satzung beschlossen. Vorausgegangen war 1995 ein städtebaulicher Ideenwettbewerb und 1997 ein Investorenwettbewerb. Den Investorenwettbewerb hat eine Investorengemeinschaft gewonnen, zu der die Wohn + Stadtbau GmbH, die WohnungsGesellschaft Münsterland mbH und der Wohnungsverein Münster von 1893 e.G. gehören. Diese Gesellschaften, die jeweils eine Teilfläche des Baugebietes aus städtischem Eigentum erworben haben, werden das neue, innenstadtnahe Wohnquartier bauen.
Die Grundlagen für die Bebauung regeln Verträge zwischen der Stadt Münster, der Wohn + Stadtbau GmbH und den anderen Investoren, die im Juni unterzeichnet worden sind. Festgelegt wurde, daß rund 190 Wohnungen im Geschoßwohnungsbau entstehen. 130 Wohnungen werden öffentlich gefördert, 60 frei finanziert. Mindestens 20 Prozent der Wohnungen werden barrierefrei und damit behindertenfreundlich gestaltet.
Für den Lebensmittelmarkt ist eine Verkaufsfläche von maximal 800 Quadratmetern geplant, die Markthalle erhält maximal 500 Quadratmeter Verkaufsfläche. Über der Markthalle sollen Büros und Praxen entstehen. Außerdem ist eine Car-Sharing-Station mit mindestens acht Car-Sharing-Plätzen eingeplant. Die vertraglichen Vereinbarungen sehen desweiteren vor, daß die Investoren auf den im Eigentum der Stadt verbleibenden Grundstücksflächen eine Kindertagesstätte und sechs öffentlich geförderte Wohnungen bauen. Auch die Anlage der öffentlichen Grünflächen einschließlich des Kinderspielplatzes sowie die Erschließung des Baugebietes (Kanal- und Straßenbau) liegt in den Händen der Investoren.
Wesentliches Merkmal des neuen Wohngebietes ist die ökologische Bauweise. Es werden nicht nur umweltfreundliche Baustoffe und Materialien benutzt, es wird auch dafür gesorgt, daß die Werte der geltenden Wärmeschutzverordnung unterschritten werden. Unter dem Stichwort "autoarmes Wohnen" verzichtet die Stadt für ein Drittel der Wohnungen auf den üblicherweise notwendigen Stellplatz-Nachweis. Dafür verpflichtet sich ein Drittel der künftigen Bewohnerinnen und Bewohner in den Grundstücks- und Mietverträgen, auf einen eigenen Pkw zu verzichten.