Die Wahlhelfer sind am Wahltag für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl verantwortlich. Sie führen die Wählerverzeichnisse und sorgen dafür, daß das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Bei großem Andrang kümmern sie sich darum, daß Ruhe und Ordnung in den Wahllokalen herrscht. Wenn die Wahllokale geschlossen sind, zählen die Wahlhelfer die Stimmen aus. Sie entscheiden auch über die Gültigkeit und Ungültigkeit von Stimmen.
Die Wahlvorstände bestehen jeweils aus einem Wahlvorsteher, dessen Stellvertreter und drei bis fünf Beisitzern. Einer der Beisitzer übernimmt die Funktion des Schriftführers. Mindestens drei Mitglieder des Vorstandes müssen stets im Wahllokal sein. Die Wahlhelfer können sich also gegenseitig ablösen. Nach Möglichkeit setzt das Wahlamt die Wahlvorstände in dem Bezirk ein, in dem sie wohnen, weil Orts- und Personenkenntnisse das "Wahlgeschäft" erfahrungsgemäß wesentlich erleichtern. Die Tätigkeit eines Wahlhelfers ist ehrenamtlich, es wird jedoch eine Aufwandsentschädigung von 30 Mark gezahlt.
Wer in einem Wahlvorstand mitwirken möchte, kann sich beim Wahlamt der Stadt Münster, Stadthaus I, Zimmer 204, Tel. 4 92 -12 32 oder 4 92-12 42, melden.