"Der Gesetzgeber schreibt ein plurales Beratungsangebot vor", so Anna Pohl, Leiterin des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien, dem die Schwangerschaftsberatung heute angeschlossen ist. "Unsere kommunale Einrichtung war und ist darin ein wichtiger Bestandteil." So sieht es auch das Land Nordrhein-Westfalen und stellt seit 2001 Fördermittel für die Personalkosten bereit.
Seit 1977 hat sich viel verändert, der § 218, das neue Kindschaftsrecht, Verhütungsmethoden und pränatale Untersuchungsmöglichkeiten sind nur einige Beispiele. Doch eines ist konstant geblieben. "Wir helfen schwangeren Frauen und Paaren, ihre individuelle Entscheidung zu finden, ohne sie ihnen abzunehmen", beschreibt Diplom-Sozialarbeiterin Maria Gottwald die Maxime der Beratungsstelle.
Die Beratung vor dem Hintergrund der individuellen Lebenssituation umfasst aktuelle Informationen insbesondere über gesetzliche und soziale Rahmenbedingungen. Klarheit über die finanzielle Situation kann oft viel Stress nehmen, hier helfen Infos zu Erziehungsgeld, Kindergeld, Wohngeld, Sozialhilfe, aber auch zu Unterstützungsmöglichkeiten durch die Bundesstiftung "Mutter und Kind" oder den Sonderfonds der Stadt Münster.
"Wir bieten auch kurzfristig Beratungstermine an", sagt Diplom-Sozialarbeiterin Maria Schinz-Fandel, die zweite im Beratungsteam. "Selbstverständlich unterliegen wir bei unserer Arbeit der Schweigepflicht."
Wer die städtische Schwangerschaftsberatung kennen lernen möchte, kann auch zu dem druckfrischen Faltblatt greifen, mit dem sie sich zum 25. vorstellt. Es liegt kostenlos in der Beratungsstelle, Hafenstraße 30, der Bürgerberatung im Stadthaus 1 und bei anderen öffentlichen Stellen aus.
Bildzeile: Maria Schinz-Fandel und Maria Gottwald (r.) bieten mit dem neuen Faltblatt alle Angebote rund um Verhütung, Familienplanung und Schwangerschaft auf einen Blick. Foto: Presseamt Stadt Münster. Abdruck honorarfrei.