An diesen beiden Tagen stehen die jeweiligen Schulleiterinnen und Schulleiter den Eltern zur Verfügung. Für die Anmeldung wird die Geburtsurkunde des zukünftigen ABC-Schützen oder das Familienstammbuch benötigt.
In die Schulpflicht hinein wachsen alle Mädchen und Jungen, die bis zum 30. Juni 2003 das sechste Lebensjahr vollendet haben. Das Schulamt hat die Eltern dieser Kinder bereits informiert. Eine vorzeitige Einschulung ist auf Antrag der Erziehungsberechtigten für Kinder möglich, die nach dem 30. Juni 1997 geboren wurden, wenn sie die erforderliche Schulfähigkeit besitzen. Kinder, die im vorigen Jahr (Schuljahr 2002/2003) schulpflichtig waren und zurückgestellt wurden, müssen jetzt erneut angemeldet werden.
Bei weiteren Fragen zur Anmeldung können sich Mütter und Väter gerne an die Leiterinnen und Leiter der Grundschulen und an das städtische Schulamt - Tel. 4 92 40 17 - wenden.