Münster (SMS) Mehrere Urteile des Oberverwaltungsgerichtes NRW (OVG) zum Pflegewohngeld haben in Münster für 340 vermögende Bewohnerinnen und Bewohner von Heimen unmittelbare Konsequenzen: Die Stadt stellt die Zahlung von Pflegewohngeld zum 1. Juni ein und nimmt die entsprechenden Bescheide zurück. In Folge der Rechtsprechung kommen in Münster allein im Juni 130 000 Euro weniger Pflegewohngeld zur Auszahlung.
Anlass für die Entscheidungen waren Klagen eines Heimbetreibers gegen abschlägige Bescheide des Sozialamtes der Stadt Oberhausen. Er hatte argumentiert, bei der Berechnung von Pflegewohngeld spiele das Vermögen der Bewohner keine Rolle. Dabei konnte er auf die Praxis in den meisten Städten und Kreisen des Landes - darunter auch Münster - verweisen. Dagegen entschied das OVG am 9. Mai in letzter Instanz: Nicht nur das Einkommen ist zu berücksichtigen, sondern zusätzlich auch das Vermögen.
Das Pflegwohngeld kann bis zu 715 Euro monatlich betragen. Es deckt die Investitionskosten des Betreibers und ist einer von drei Bestandteilen der Heimkosten. Zweiter Bestandteil sind die Pflegekosten, im Wesentlichen abgedeckt durch die Pflegeversicherung. Hinzu kommen drittens die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, die von den Heimbewohnern zu tragen sind.
"Die OVG-Rechtsprechung hat für Heime, Bewohnerinnen und Bewohner und viele Kommunen als Bewilligungsbehörden eine völlig neue Situation geschaffen", erläutert Beate Scholz, stellvertretende Leiterin des Sozialamtes der Stadt. Wie andere Sozialämter auch, werde Münster sofort reagieren und dafür sorgen, dass im Juni keine rechtswidrigen Leistungen ausgezahlt werden.
Immerhin: Bis einschließlich Mai gezahltes Pflegewohngeld ist von den neuen Bescheiden nicht berührt. Die 340 betroffenen Frauen und Männer müssen also keine Leistungen zurückerstatten.
Und in einigen Monaten wird durch die geplante Änderung des Landespflegegesetzes ohnehin eine neue Regelung gelten. Nach den Plänen des Gesetzgebers sollen künftig bei der Berechnung von Pflegewohngeld Vermögen bis zur eher bescheidenen Größenordnung von 10 000 Euro geschont werden.