Für die Stadt ist die Konsequenz bitter, aber eindeutig: Sie muss die Sicherungsarbeiten an dem Grundstück, auf dem seit Jahren ein halbfertiger Rohbau steht, bis auf weiteres zurückstellen. Erst wenn das Verfahren vor der beim Landgericht Arnsberg angesiedelten Baulandkammer rechtskräftig abgeschlossen ist, können Grundstück und Bauruine gesichert werden. Bis es so weit ist, sind noch die alten Eigentümer verantwortlich.
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Pressemitteilungen
26.09.2003
Görlitzer Straße 2: Rechtliche Auseinandersetzung geht weiter
Stadt sind die Hände gebunden / Baulandkammer in Arnsberg muss zunächst entscheiden
(SMS) Die Eigentümer des Grundstückes Görlitzer Straße 2 lassen den Enteignungsbeschluss der Bezirksregierung von der Baulandkammer in Arnsberg überprüfen. Dies teilte die Bezirksregierung Münster, die das Grundstück im August zu Gunsten der Stadt enteignet hatte, jetzt auf Nachfrage des städtischen Rechtsamtes mit.