Aus Sicht des Verwaltungschefs bedeutet der Spruch der Bundesrichter nun wohl letztlich das Aus für den Bebauungsplan Preußenpark, der ein Einkaufszentrum des Investors ECE und einen Stadionneubau an der Hammer Straße vorgesehen hatte. Das Bundesverwaltungsgericht habe sich offenbar der von der Auffassung der Stadt abweichenden Rechtsmeinung des Oberverwaltungsgerichts angeschlossen.
Die rechtlichen Möglichkeiten seien nun - wie auch mit ECE bereits zu Beginn des Beschwerdeverfahrens abgestimmt - ausgeschöpft. Welche weiteren Konsequenzen der Beschluss für die Stadt Münster und die Nutzungs- und Entwicklungsmöglichkeiten an der Hammer Straße habe, könne man allerdings erst nach einer eingehenden Prüfung der Begründung sagen.
Sowohl bei ECE als auch bei der Stadt müsse man sich wohl damit abfinden, dass die gute und konstruktive Zusammenarbeit im Ergebnis nicht zu dem gewünschten Ergebnis geführt habe. "Das Projekt Preußenpark ist so sorgfältig bearbeitet, geprüft und untersucht worden wie kein Projekt zuvor", sagte Tillmann. Dass das Oberverwaltungsgericht angesichts der jahrzehntelangen Sporttradition des Standorts Hammer Straße bei der planungsrechtlichen Abwägung des Lärmschutzes zu einer so grundlegend anderen Einschätzung gekommen sei als die Stadtverwaltung, sei überraschend gewesen.
Der Oberbürgermeister betonte, dass trotz der angespannten Haushaltslage weiter daran gearbeitet werden müsse, für die Preußen zu einer Lösung zu kommen, die den Spielbetrieb des SCP auch weiterhin auf einem angemessenen Niveau sichere. Er wolle dazu in den nächsten Tagen das Gespräch mit den Verantwortlichen des SC Preußen suchen.