Das Oberlandesgericht habe "kommentarlos akzeptiert, dass das Gemeindewirtschaftsrecht regionalen Kooperationen der öffentlichen Abfallwirtschaft nicht entgegensteht, - so wie das kürzlich das Oberverwaltungsgericht NRW in einer Grundsatzentscheidung anlässlich der Emsdettener Auftragsvergabe festgestellt hat."
Stadtbaurat Joksch korrigierte Berichte, wonach sich die AWM wegen "Überkapazitäten" um den Auftrag in Emsdetten beworben hätten. Grundlage sei vielmehr eine mit der AWM-Personalvertretung abgestimmte Mehrarbeit von Beschäftigten gewesen und die weitere Nutzung von zwei bereits abgeschriebenen Fahrzeugen, die ansonsten versteigert worden wären (was jetzt auch geschieht).
Die Beteiligung an der Ausschreibung sei vorab mit der Stadt Emsdetten abgeklärt worden. Der Stadtbaurat: "Regionale Kooperationen werden nur angebahnt, wenn der mögliche Partner das ausdrücklich wünscht oder zumindest damit einverstanden ist."