Anlass für die Klarstellung ist der öffentlich gemachte Vorwurf eines münsterschen Architekten, die vom Tiefbauamt für ein Projekt seiner Bauträger-Firma beauftragte Tiefbaufirma sei viel zu teuer. Er legte dem Tiefbauamt das zwar günstigere, aber in mehreren Punkten den Anforderungen nicht genügende Angebot einer anderen Firma vor. "Das Leistungsverzeichnis war ungenau, Massenangaben waren falsch, erforderliche Positionen fehlten", stellt Michael Grimm hierzu klar. "Die tatsächlich notwendigen Leistungen wären bei exakter Abrechnung nicht zu dem Angebotspreis von 2143 Euro erledigt worden."
Das Tiefbauamt hatte die Kosten für die anstehenden Arbeiten im Vorfeld auf 5500 Euro geschätzt. Dass in den 5500 Euro ein so genannter Sicherheitsanteil enthalten ist, war allen Beteiligten bekannt. Der Sicherheitsanteil wird üblicherweise zunächst einmal einkalkuliert, damit Bauherren bei der Endabrechnung auf keinen Fall eine böse Überraschung erleben. Da die Arbeiten bis auf die Asphaltarbeiten in dem konkreten aktuellen Fall inzwischen abgeschlossen sind, ist klar, dass die Abrechnungssumme dort letztendlich etwa 4100 Euro betragen wird.
Werden Neubauten an das städtische Kanalnetz angeschlossen, müssen Kontrollschächte gebaut und Leitungen verlegt werden. Die Arbeiten übernehmen vom Tiefbauamt beauftragte Firmen, die vorgegebenen Qualitätsstandards genügen müssen. "Natürlich holen wir zuvor verschiedene Angebote ein. Diese Arbeiten werden unter fachkundigen Firmen aus Münster und über die Stadtgrenzen hinaus beschränkt ausgeschrieben. So ist sichergestellt, dass günstige Preise erzielt werden", erläutert Tiefbauamtsleiter Michael Grimm das in den meisten Städten übliche Verfahren und unterstreicht: "Abstriche gibt es bei den Qualitätsstandards nicht, denn sonst stehen unweigerlich Nachbesserungen auf Kosten der Steuerzahler ins Haus. Schließlich geht jeder neue Anschluss in das Eigentum der Stadt über."