Das Stadtplanungsamt und die Straßenverkehrsbehörde im Ordnungsamt erinnern in diesem Zusammenhang an die Bedeutung des Verkehrszeichens "verkehrsberuhigter Bereich". Das rechteckige blaue Schild mit spielendem Kind, Fußgänger, Auto und Haus gibt für Fahrzeuge Schrittgeschwindigkeit vor. Autos, Motorräder und Fahrräder dürfen Fußgänger nicht behindern; wenn die Situation es erfordert, müssen sie anhalten. Parken ist nur auf den extra gepflasterten Flächen erlaubt. Kinder dürfen in verkehrsberuhigten Bereichen auf der Straße spielen. Auch Fußgänger können die ganze Straßenbreite nutzen, wenn sie den Verkehr nicht behindern.
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Pressemitteilungen
03.12.2004
Verkehrsberuhigung für Mecklenbeck-Mitte
Stichstraßen jetzt "Spielstraßen" / Stadt informiert über neue Regeln
Münster (SMS) Das Neubaugebiet Christoph-Bernhard-Graben/ Brockmannstraße in Mecklenbeck-Mitte ist eine Tempo-30-Zone. Um noch mehr Sicherheit für die Anwohner und vor allem für spielende Kinder zu erreichen, werden die als Sackgassen gebauten Stichstraßen als verkehrsberuhigte Bereiche ausgewiesen. Über die neue Verkehrssituation in den so genannten "Spielstraßen" sind die Anwohner bereits mit Handzetteln informiert worden.