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Pressemitteilungen


01.12.2017

Den Keller vor Überflutung schützen

Informationsveranstaltung von Tiefbauamt der Stadt und Handwerkskammer / Fachleute diskutierten technische und rechtliche Fragen

Münster (SMS) Das Unwetter mit extremem Starkregen in Münster im Sommer 2014 und seine Folgen wie auch zunehmend häufiger Starkregen in anderen Regionen des Landes sind vielen Wohnungseigentümern aus persönlicher leidvoller Erfahrung oder  aus den Nachrichten noch im Gedächtnis. Auch wenn solche Regenereignisse selten auftreten: eine wirksame Methode, sich gegen eine Überflutung des Kellers  durch einen Rückstau aus der Kanalisation zu schützen, ist der Einbau einer Rückstausicherung, nach dem Motto „Einmal eingebaut, dauerhaft geschützt“. 

Da neben dem städtischen Tiefbaumt in der Praxis Handwerker der Sanitärbetriebe mit dem Thema „Rückstausicherung“ befasst sind, fanden sich die Fachleute zu einer gemeinsamen Fortbildung im Handwerkskammer Bildungszentrum ein. Beteiligt waren auch Juristen der Handwerkskammer und Versicherungsspezialisten. Technische und rechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Schutz vor Rückstau aus der Kanalisation wurden intensiv diskutiert.

Das Tiefbauamt informierte, dass Rückstausicherungen sowohl nach den technischen DIN-Vorschriften als auch der Entwässerungssatzung der Stadt Münster zwingend erforderlich sind, wenn das Abwasser aus "Entwässerungsgegenständen" in Keller oder Souterrainwohnung (Waschmaschine, Spülbecken oder Kellerlichtschacht) unterhalb der so genannten Rückstauebene der städtischen Kanalisation zugeleitet werden muss.  Die Rückstauebene ist in der Regel die Oberkante der Straße im Bereich des Grundstückes.

Sobald in Kellerräumen Heizungsanlagen oder etwa Heizöltanks vorhanden sind oder sie als Werkräume genutzt werden und bei einer Überflutung ein hoher Schaden zu erwarten ist, ist eine so genannte Abwasserhebeanlage zwingend erforderlich.  Wenn der Keller nur als Abstellraum genutzt wird, ist eine Rückstauklappe als Rückstauschutz vor den Entwässerungsgegenständen zumeist ausreichend.

Das Handwerk stellte eine Abwasserhebeanlage wie auch die Möglichkeit, mithilfe einer Rückstaupumpenanlage einen guten Rückstauschutz zu erreichen, vor.

Ein Vertreter der Versicherungswirtschaft verwies auf die erforderlichen Versicherungen (Elementarversicherung, Gebäudeversicherungen); vorhandene Versicherungen sollten überprüft werden. Geklärt müsse die Frage sein, ob diese in den Vertragsunterlagen einen wirksamen Rückstauschutz voraussetzen. 

Die Ursachen der Überflutung durch Rückstau und auch die möglichen Schutzmaßnahmen werden in einen Animationsfilm auf der Homepage des Tiefbauamtes (www.stadt-muenster.de/tiefbauamt)  unter den  Stichworten „Abwasser / Rückstau“ erläutert. Neben Sanitär-Betrieben informieren auch die Fachleute des Tiefbauamtes Hauseigentümer oder Mieter vor Ort über die Notwendigkeit von Rückstausicherungen. Die Beratung durch das Tiefbauamt ist kostenlos. Persönliche Beratungstermine können telefonisch (02 51/ 4 92-66 41) oder per E-Mail (grundstuecksentwaesserung@stadt-muenster.de) angefragt werden. 

Fotos:

  • - Abwasserhebeanlage
  • - Rückstauklappe
    Fotos: Stadt Münster. Veröffentlichung mit dieser Pressemitteilung honorarfrei.

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Rückstauklappe

Rückstauklappe

Abwasserhebeanlage (Rückstausicherung)

Abwasserhebeanlage (Rückstausicherung)
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