Münster (SMS) Die neue Coronaschutzverordnung ermöglicht Lockerungen bei der 2G-plus-Regel für Geboosterte. Demnach gilt für die Nutzung von Sporthallen und Schwimmbädern ab Donnerstag, 13. Januar: Personen, die über eine wirksame Auffrischungsimpfung verfügen oder bei denen innerhalb der letzten drei Monate eine Infektion mittels PCR-Tes...