Münster (SMS) Das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit weist darauf hin, dass nach dem Landesnaturschutzgesetz das Reiten sowohl auf privaten als auch öffentlichen Straßen und Wegen in der freien Landschaft und im Wald nur mit einem gültigen Reitkennzeichen erlaubt ist. Die Kennzeichnungspflicht gilt für alle Freizeitreiter, Re...