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Pressemitteilungen


10.01.2012

Stadt rät: Finger weg von E-Zigaretten

In NRW dürfen Kartuschen mit Nikotin-Lösung nicht verkauft werden / Viel Arbeit für den Amtsapotheker

Münster (SMS) Die Stadt Münster rät den Verbrauchern und dem Handel, sich nicht auf E-Zigaretten einzulassen. Kartuschen mit nikotinhaltiger Lösung, die in E-Zigaretten verdampft werden, dürfen nach einem Erlass des NRW-Gesundheitsministeriums nicht verkauft werden. Und für die Verbraucher gilt ohnehin: Wer den nikotinhaltigen Dampf aus E-Zigaretten inhaliert, setzt sich demselben Gesundheitsrisiko aus, wie wenn er Nikotin auf andere Weise aufnehmen würde. Die "elektrischen Zigaretten" bestehen aus einem Verdampfer mit Mundstück und Batterie, der mit austauschbaren Kartuschen bestückt wird. Diese sogenannten Liquids enthalten Stoffe wie Nikotin, die bei der Anwendung verdampft und inhaliert werden. "Das sind nicht zugelassene Arzneimittel. Da sie nicht zugelassen sind, dürfen sie nicht in Verkehr gebracht werden", sagt Amtsapotheker Jochen Hendrichs vom städtischen Gesundheitsamt. Dass mit E-Zigaretten keineswegs zu spaßen ist, zeigte sich kürzlich im Kreis Soest. Ein 35-jähriger Mann aus Soest und eine 45-jährige Frau aus Bad Sassendorf hatten sich damit Anfang Dezember eine so starke Nikotinvergiftung zugezogen, dass sie notärztlich behandelt werden mussten. Vermutlich hatten sie weit mehr Züge inhaliert als vom Hersteller empfohlen. Die Mitarbeiter des städtischen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes schauen in Geschäften derzeit verstärkt, ob das Verkaufsverbot für Nikotin-Liquids eingehalten wird. Regelmäßig gefragt ist auch Amtsapotheker Hendrichs. Er erhält vom Zoll immer wieder Päckchen mit Absendern aus Fernost zur Prüfung vorgelegt. Davon enthalten nicht wenige Sendungen Nikotin-Liquids. Diese Liquids werden aus dem Verkehr gezogen und vernichtet.

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