Faltblatt des Umweltamtes informiert über Regelung für neue Anlagen für wassergefährdende Stoffe
(16.06.2000) (SMS) Wer wassergefährdende Stoffe lagert, hat seit kurzem besondere Prüfvorschriften zu beachten. Das städtische Umweltamt informiert mit einem neuen Faltblatt über die aktuelle Gesetzeslage, von der oberirdische Anlagen mit einem Raumvolumen von mehr als 1000 Litern betroffen sind.
Das können beispielsweise Fässer mit Frischöl sein, La...