Besonders warnt Piepel vor so genannten Alcopops - süßen Mixgetränken mit hochprozentigem Alkohol, deren Verkauf an Jugendliche unter 18 sogar gesetzlich untersagt ist. Alcopops aus peppig aufgemachten Flaschen entpuppe sich zunehmend als süßer Verführer, immer mehr Fachleute sprächen bereits von einer Einstiegsdroge. In den süßen Mischgetränken werde der Alkohol geschmacklich überdeckt, so dass selbst Zehn- bis Elfjährige daran Gefallen finden.
"Vor allem Mädchen schätzen den süßen, fruchtigen Geschmack des angeblich trendigen Drinks", weiß Piepels Kollegin Astrid Eikel. Vielen sei nicht klar, welche Mengen an Alkohol sie damit zu sich nähmen. "Eine der üblichen 275-Milliliter-Flaschen enthält mehr Alkohol als zwei Schnapsgläser Korn. Da kommen auf einer Party schnell zehn bis zwölf Schnäpse zusammen."
Der Alcopops-Umsatz hat sich im vergangenen Jahr fast verfünffacht. 36 Prozent der Jugendlichen zwischen 14 und 17 konsumieren mehrmals wöchentlich diese Mixgetränke. Deshalb macht die geplante Sondersteuer aus Sicht der Suchtvorbeugung durchaus Sinn, zumal die Erfahrungen anderer europäischer Länder die Wirksamkeit bestätigen.
"Zugleich brauchen wir intensive Aufklärung und den offenen Dialog zwischen Jugendlichen und Erwachsenen, um den Einstieg in Suchtkarrieren zu verhindern. Und wir brauchen Erwachsene, die auch im Karneval Vorbild sind", meint Georg Piepel.
Informationen und Materialien zum Thema gibt es in der Fachstelle für Suchtvorbeugung der städtischen Drogenhilfe, Schorlemerstraße 8, Tel. 4 92-51 85.