Lehrkräfte aus zehn Schulen aller Schulformen beteiligten sich an der Fortbildung, zu der Präventions-Fachfrau Brigitte Klute eingeladen hatte. Weitere Schulen haben bereits Interesse bekundet, das Thema ist virulent. Denn das Rauchverbot für Schüler, Lehrer und Eltern gilt sogar für alle schulischen Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes. Allenfalls die Schulkonferenz kann Ausnahmen von dem grundsätzlichen Verbot beschließen.
Verbote und höhere Tabaksteuer allein genügen nicht, waren sich die Teilnehmer der Veranstaltung einig. Eine glaubwürdige Tabakprävention könne nur das Ergebnis einer sachlichen Diskussion aller am Schulleben beteiligten Gruppen sein. Ziel sei ein Konsens, der von allen mitverantwortet und getragen werde. Dieser müsse Regeln und Folgen für Regelverstöße für alle nachvollziehbar benennen. Eine weitere pädagogische Begleitung der gesetzlichen Vorgaben sind die so genannten "Lebenskompetenz-Programme". Sie könnten in den Klassen 5 und 6 mit Informationen über Rauchen und Alkohol zur Prävention beitragen. Ohnehin gehöre das Thema Rauchen in den Lehrplan. Allerdings: Die Lehrerinnen und Lehrer erwarten mit Blick auf den 1. August weniger Schwierigkeiten bei den Schülern als vielmehr bei ihren rauchenden Kolleginnen und Kollegen.
Bildtext: Brigitte Klute (2.v.l.) hatte Lehrerinnen und Lehrer aus zehn Schulen in die städtische Drogenhilfe eingeladen. - Foto: Presseamt Stadt Münster. Veröffentlichung honorarfrei.