Stadt Münster: Tiefbauamt - Pressemeldungen

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26.04.1999

Land setzt auf Sachverstand von Münsters Stadtverwaltung

Innenminister lädt zur Beteiligung an Modellprojekt für Reform des Haushaltsrechts ein

(SMS) Das Land Nordrhein-Westfalen setzt auf den Sachverstand der münsterschen Stadtverwaltung, um die Voraussetzungen für eine grundlegende Reform des kommunalen Haushaltsrechts zu schaffen. Nach Angaben von Oberbürgermeisterin Marion Tüns und Stadtkämmerer Dr. Berthold Tillmann hat Innenminister Fritz Behrens die Stadt zusammen mit vier weiteren Kommunen eingeladen, an einem Modellprojekt "Entwicklung eines doppischen Kommunalhaushalts" teilzunehmen. Über die Mitwirkung Münsters wird der Rat am Mittwoch, 28. April, entscheiden.

"Ziel des Modellprojektes ist es, im Haushalts- und Rechnungswesen die sogenannte Kameralistik durch die Doppik zu ersetzen, die sich an der kaufmännischen Buchführung von Unternehmen orientiert", erläuterte die Oberbürgermeisterin. Die fünf Städte sollen in Zusammenarbeit mit dem Innenministerium ein Regelwerk für den doppischen Kommunalhaushalt erarbeiten, das für ganz Nordrhein-Westfalen verbindlich wird. Marion Tüns: "Das Angebot des Landes ist als Anerkennung der hohen Qualität der Verwaltungsarbeit, der soliden Finanzpolitik und Haushaltsführung der Stadt Münster zu verstehen."

Stadtkämmerer Tillmann erwartet, daß das künftige Rechnungswesen die wirtschaftliche und finanzielle Situation der Kommune und deren Entwicklung erheblich besser darstellen kann als heute. "In der Konsequenz bedeutet das mehr Transparenz und Aussagekraft für den kommunalen Haushalt, mehr Steuerungsmöglichkeiten für den Rat und für die Verwaltungsführung", so der Stadtkämmerer.

Aufwendungen und Erträge, Verbindlichkeiten und Vermögenswerte der Kommunen sollen in Zukunft möglichst vollständig erfaßt werden. Nach dem Prinzip der "doppelten Buchführung" wird jeder Vorgang auf zwei Konten verbucht. "Noch wichtiger ist, daß sämtlicher Aufwand, der in einem Haushaltsjahr anfällt, auch in voller Höhe im Jahr der Entstehung erfaßt wird", so Dr. Tillmann.

Darüber hinaus soll der Werteverzehr, also die Abschreibung von Investitionen, in einer Ergebnisrechnung ausgewiesen werden. Dafür ist die Gewinn- und Verlustrechnung von Unternehmen Vorbild. Entsprechend der unternehmerischen Bilanz werden zudem die Bestände an Verbindlichkeiten und Vermögenswerten einander gegenübergestellt.

Das Regelwerk für den doppischen Kommunalhaushalt soll spätestens Ende 2000 vorliegen. Wann der "doppische Echtbetrieb" aufgenommen wird, entscheiden die Modellstädte selbst. Allerdings ist absehbar, daß das doppische Haushalts- und Rechnungswesen längerfristig für alle Städte und Kreise verbindlich wird. Durch die Teilnahme am Modellversuch des Landes verschafft sich Münster dabei beste Startbedingungen. "Auch hier zeigt sich, daß der Mut, neue Wege zu gehen, belohnt wird", freut sich Oberbürgermeisterin Tüns.

 

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