10.01.2011
Prozessbilanz spricht für Qualität der Arbeit
Ordnungsamt unterlag 2010 vor dem Verwaltungsgericht nur in einem Verfahren / Verlässliche Auskünfte
Münster (SMS) Die Arbeit des städtischen Ordnungsamts genügt offenbar höchsten formalen Maßstäben: 61 Male wurden Entscheidungen des Amtes im vergangenen Jahr vom Verwaltungsgericht unter die Lupe genommen, in 59 Fällen gewann das Ordnungsamt in erster Instanz. Lediglich in einem Fall, in dem es um Prozesskostenhilfe ging, unterlag das Amt. In einem weiteren Fall kam es zu einem Vergleich. In neun Fällen gingen die Klägerinnen und Kläger weiter zum Oberverwaltungsgericht, doch auch das schloss sich jeweils den Argumenten der Stadt an. "Das ist ein sehr gutes Ergebnis", freut sich Ordnungsamtsleiter Martin Schulze-Werner. "Es spricht für die Qualität unserer Sachbearbeitung und für unsere konsequente Qualitätskontrolle."
Dass Bürgerinnen und Bürger das Ordnungsamt verklagen, wenn sie sich ungerecht behandelt fühlen, ist nicht ungewöhnlich. "Was uns schon ein wenig stolz macht, ist, dass die Gerichte unser Vorgehen fast durchweg bestätigt haben", unterstreicht Schulze-Werner. "Dabei geht es uns nicht in erster Linie darum, Recht zu bekommen, sondern deutlich zu machen, dass Bürgerinnen und Bürger bei uns Tag für Tag nach den gleichen Maßstäben bedient werden und verlässliche Auskünfte erhalten."
Führerscheinangelegenheiten waren 2010 in über drei Vierteln aller Fälle Auslöser für Gerichtsverfahren. Die Gerichte beschäftigten sich vor allem mit dem Entzug von Fahrerlaubnissen und ordneten - häufiger als in den Vorjahren - das Führen von Fahrtenbüchern an.
Im Zusammenhang mit Sportwetten bestätigten die Verwaltungsgerichte das konsequente Vorgehen gegen illegales Glücksspiel in Münster. Das Ordnungsamt hat mit Untersagungsverfügungen und Vollstreckungsmaßnahmen erreicht, dass Münster im Gegensatz zu anderen Kommunen frei von illegalen Sportwettbüros ist.