Stadt Münster: Tiefbauamt - Pressemeldungen

Pressemitteilungen

27.12.2010

Zusatztermin für Lebensmittel-"Belehrung"

Ab Januar auch jeden Mittwoch Unterrichtung im Gesundheitsamt

Münster (SMS) Zusätzliches Angebot für die obligatorische "Belehrung" für Beschäftigte im Lebensmittelgewerbe: Außer dienstags und donnerstags, 15 Uhr, lädt das städtische Gesundheitsamt ab dem 5. Januar auch an jedem Mittwoch um 11 Uhr zu der Information ein. Es reagiert damit auf die große Nachfrage nach dieser Veranstaltung. Wer erstmals in einem Betrieb oder einer Einrichtung arbeiten will, wo man mit empfindlichen Lebensmitteln in Berührung kommt, benötigt eine Bescheinigung über die schriftliche und mündliche "Belehrung". Egal ob in der Backstube oder an der Theke, im Café, der Fleischerei oder im Altenheim - die gesetzliche Vorgabe gilt für alle, gleich ob sie in Vollzeitbeschäftigung oder im Studentenjob tätig sind. Die Belehrung dauert zirka eine Stunde. Terminreservierung ist nicht erforderlich. Es genügt, wenn man sich zirka 30 Minuten vor einem der angebotenen Termine im Gesundheitsamt am Stühmerweg 8 mit Personalausweis und der Gebühr von 20 Euro für die Bescheinigung einfindet. Die Wartezeit verkürzt sich, wenn ein bereits ausgefüllter Anmeldevordruck mitgebracht wird. Vordruck und mehrsprachige Infos im Stadtportal: www.muenster.de/stadt/gesundheitsamt. Telefonische Auskunft: 4 92-53 77.
 

Zusatzinfos

Kontakt

Birgit Jaskowiak
Tel. 02 51/4 92-66 09