Stadt Münster: Tiefbauamt - Pressemeldungen

Pressemitteilungen

28.09.2010

PIN, PUK & Co - der neue Personalausweis

Digitale Unterschrift und Datenschutz / Amt für Bürgerangelegenheiten informiert / Teil 4

Münster (SMS) Die digitale Unterschrift ist neben der Online-Ausweisfunktion das zweite wichtige Angebot, das der neue Personalausweis ab November zur Verfügung stellt. Damit Verträge Gültigkeit erlangen, müssen sie oft eigenhändig unterschrieben sein. Dies gilt beispielsweise für bestimmte Miet-, Versicherungs- oder Darlehensverträge, für Vollmachten und andere Willenserklärungen. Im elektronischen Geschäftsverkehr tritt die digitale Unterschrift an die Stelle der eigenhändigen Unterschrift. Handelt es sich um eine qualifizierte elektronische Signatur, ist sie der eigenhändigen Unterschrift rechtlich gleichgestellt. Der neue Personalausweis ist für das digitale Unterschreiben vorbereitet. Wer diese Funktion nutzen möchte, kann ein so genanntes Signaturzertifikat erwerben. Eine Liste der Anbieter solcher Zertifikate ist auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur (www.bundesnetzagentur.de) zu finden. Der Computerchip im neuen Ausweis speichert ein digitales Lichtbild und auf freiwilliger Basis digitale Fingerabdrücke. Diese so genannten biometrischen Merkmale dienen ausschließlich zur sicheren Feststellung der Identität. Durch einen Computerabgleich kann schnell und zuverlässig festgestellt werden, ob die Person, die den Ausweis vorlegt, auch der berechtigte Inhaber oder die berechtigte Inhaberin ist. Der neue Personalausweis stärkt den Schutz vor Identitätsdiebstahl und trägt dafür Sorge, dass die sensiblen persönlichen Daten sicher sind. Dies gilt sowohl für mögliche Versuche, Informationen unberechtigt auszulesen, zu kopieren oder zu verändern, als auch für die Wahrung der Vertraulichkeit der Identität. Im Gegensatz zu einfachen Funkchips, wie sie beispielsweise in Schlüsselkarten oder Skipässen verwendet werden, sendet der neue Personalausweis die auf ihm gespeicherten Daten nicht an jedes beliebige Lesegerät. Bevor Daten übertragen werden, prüft der Ausweis, ob der anfragende Dienst oder die anfragende Behörde dazu berechtigt ist und ob der Ausweisinhaber einer Datenübermittlung zustimmt. Alle Informationen und Übermittlungen werden mit international anerkannten und etablierten technischen Verfahren sicher geschützt. Weitere Informationen zum neuen Personalausweis geben gern die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Bürgerangelegenheiten in den Bürgerbüros in den Stadtteilen oder im Bürgerbüro Mitte im Stadthaus 1, Tel. 4 92- 33 33. Außerdem gibt es Informationen im Internet unter www.muenster.de/stadt/buergeramt/ausweise_paesse.html.
 

Zusatzinfos

Kontakt

Birgit Jaskowiak
Tel. 02 51/4 92-66 09