Stadt Münster: Tiefbauamt - Pressemeldungen

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24.09.2010

PIN, PUK & Co - der neue Personalausweis

Amt für Bürgerangelegenheiten informiert über Antragsverfahren und Kosten / Teil 3

Münster (SMS) Wer in Münster seinen Hauptwohnsitz hat, kann den neuen Personalausweis in einem der neun Bürgerbüros des Amtes für Bürgerangelegenheiten beantragen. Kinder unter 16 Jahren erhalten einen Ausweis ohne Online-Ausweisfunktion, den sie für Reisen innerhalb der Europäischen Union nutzen können. Wenn der Personalausweis zum ersten Mal beantragt wird oder wenn der bisherige Ausweise verloren gegangen ist, muss im Bürgerbüro für den aktuellen Antrag eine Geburtsurkunde vorgelegt werden (evt. Lichtbilddokument, Staatsangehörigkeitsausweis). Ansonsten ist der alte Personalausweis oder Reisepass bzw. der alte Kinderausweis oder Kinderreisepass mitzubringen. Kinder unter 16 Jahre brauchen außerdem die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten oder den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten. Für das Lichtbild gelten die gleichen Bestimmungen wie beim Reisepass. Das Bild muss aktuell, das Gesicht zentriert auf dem Foto erkennbar sein (kein Halbprofil). Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein. Weitere Anforderungen: neutraler Hintergrund, keine Kopfbedeckung, neutraler Gesichtsausdruck und geschlossener Mund. Der neue Personalausweis kostet 28,80 Euro, für Personen unter 24 Jahre 22,80 Euro. Ein vorläufiger Ausweis kostet 10 Euro. Das erstmalige Einschalten der Online-Ausweisfunktion nach Vollendung des 16. Lebensjahres ist kostenlos, nachträglich fallen dafür 6 Euro an. Das Ausschalten ist immer kostenlos. Gültig ist der "Neue" bei Personen über 24 Jahre zehn Jahre, bei Personen unter 24 Jahre sechs Jahre, vorläufige Ausweise gelten höchstens drei Monate. Ab dem 2. November kann der neue Personalausweis beantragt werden. Eine Umtauschpflicht vor Ablauf der Gültigkeit des bisherigen Ausweises besteht nicht. Alle alten Dokumente behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Ablaufdatum. Ein vorzeitiger Umtausch ist aber jederzeit möglich. Wer bis zum 30. Oktober einen Personalausweis beantragt, bekommt noch das "alte Modell". Nach dem 1. November gibt es nur noch den neuen Personalausweis. Wer einen gültigen Reisepass besitzt, kann mit der Beantragung des neuen Personalausweises bis zum 2. November warten. Wer einen neuen Personalausweis beantragt, bekommt ausführliche schriftliche Informationen des Bundesinnenministeriums. Die Antragsteller können dann bis zur Aushändigung des neuen Dokumentes in aller Ruhe entscheiden, ob sie die neuen Funktionen in Anspruch nehmen möchten. Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.muenster.de/stadt/buergeramt/ausweise_paesse.html.
 

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Kontakt

Birgit Jaskowiak
Tel. 02 51/4 92-66 09