29.04.2010
Klare Spielregeln auch beim Spargelverkauf
Sonntags und an Feiertagen nicht länger als fünf Stunden / Service- und Ordnungsdienst überprüft
(SMS) Verkaufsstände und Hinweisschilder an den Straßenrändern lassen keinen Zweifel: die Spargelsaison ist eröffnet. Für die landwirtschaftlichen Betriebe, die sich auf den Anbau des beliebten Gemüses spezialisiert haben, beginnen arbeitsreiche Wochen. Und die Liebhaber der leichten Frühsommerspeise können sich an vielen Stellen in Münster mit Spargel eindecken. Täglich - auch sonntags.
Was viele nicht wissen - auch hier gelten die Regeln des Ladenöffnungsgesetzes. Danach ist der Verkauf von selbst erzeugten landwirtschaftlichen Produkten an Sonn- und Feiertagen nur über einen Zeitraum von fünf Stunden zulässig. Recherchen des Ordnungsamtes haben jedoch ergeben, dass viele Hofläden erheblich länger geöffnet sind. Die mobilen Verkaufsstände an Straßen sind von dieser Regelung nicht betroffen.
Für beide Arten von Verkaufsstellen gilt jedoch die Einschränkung, dass nur selbst erzeugte Produkte verkauft werden dürfen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Service- und Ordnungsdienstes werden die Einhaltung dieser Vorgaben zunächst am kommenden Sonntag (2. Mai) überprüfen.