21.12.2009
Räumen und Streuen bei Eis und Schnee
Splitt, Sand und Asche gegen Glätte / Streusalz verursacht Stolperkanten / Anlieger sind in der Pflicht
Münster (SMS) Vorweihnachtliche Wintergefühle zaubert der Schnee. Die Anlieger öffentlicher Gehwege dürfen sich allerdings unverzüglich nach Ende des Schneefalls oder sobald es glatt wird erst einmal warm arbeiten und die weiße Pracht beiseite schaffen. In Münster gilt nämlich an Werktagen von 7.30 bis 19 Uhr und an Wochenenden und Feiertagen zwischen 9.30 und 19 Uhr für die Anlieger eine Räum- und Streupflicht. Auf einem Meter Breite müssen Gehwege eis- und schneefrei sein.
Umweltschutz und Sicherheit sind die beiden Leitplanken, die festlegen, an welcher Stelle was gestreut werden darf. Splitt, Sand, Granulat oder Asche sind auf Gehwegen das Mittel der Wahl. Sie stumpfen ab, sind umweltverträglich und beschädigen die Substanz der Wege nicht. Den Einsatz von Streusalz dagegen verbietet die Ortssatzung ausdrücklich. Nur an Rampen, Brücken oder Treppenaufgängen ist Salz erlaubt.
Was kaum einer weiß: Streusalz schafft bei Tauwetter Stolperkanten. Schmelzwasser und Salz laufen dann durch die Fugen des Betonsteinpflasters in den Untergrund und weichen ihn unter den Rändern der Platten auf, während der Boden unter der Plattenmitte gefroren bleibt. Im Ergebnis fangen die Platten an zu kippeln und sind – vor allem für ältere und gehbehinderte Menschen – gefährliche Stolperfallen, deren Beseitigung die Stadt im Frühjahr viel Geld kosten. Kommt jemand auf einem Gehweg wegen der Eisglätte zu Fall, haftet immer der Anlieger.
Foto: Laufen Schmelzwasser und Salz unter die Gehwegplatten, bilden sich oft gefährliche Stolperkanten. Foto: Stadt Münster. Veröffentlichung mit dieser Pressemitteilung honorarfrei.