Stadt Münster: Tiefbauamt - Pressemeldungen

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05.08.2009

"Den Menschen die Stimmabgabe so leicht wie möglich machen"

Städtisches Wahlbüro hat auch die Belange von Menschen mit Behinderungen im Blick

Münster (SMS) Die Vorbereitungen für die Kommunalwahl am 30. August laufen auf vollen Touren. Manfred Meyer, Leiter des städtischen Hautpwahlbüros, und sein Team kümmern sich mit gewohnter Routine darum, dass alle Münsteranerinnen und Münsteraner von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen können. In diesem Zusammenhang gab es in den vergangenen Tagen auch Anfragen zur Stimmabgabe von sehbehinderten Menschen. Rechtsdezernent Dr. Wolf Heinrichs erläutert hierzu die rechtlichen Rahmenbedingungen: "Das Wahlgesetz sieht zwei Möglichkeiten vor: Sehbehinderte oder blinde Menschen können in der Wahlkabine mit Hilfe einer Vertrauensperson oder mit Hilfe spezieller Schablonen wählen. Die Hilfsperson ist selbstverständlich zur Verschwiegenheit verpflichtet." Bei Kommunalwahlen seien Schablonen, zu deren Bereitstellung die Kommunen nicht verpflichtet seien, auch in Abstimmung mit den Interessenverbänden der Betroffenen bisher noch nicht eingesetzt worden. "Der enge Zeitrahmen im Vorfeld der Wahlen lässt es gar nicht zu, die Schablonen rechtzeitig herzustellen. Aber mit der Möglichkeit, die Hilfe einer Vertrauensperson bei der Stimmabgabe in Anspruch zu nehmen, wird das Wahlrecht in jedem Fall gewährleistet." Erste Erfahrungen mit dem Einsatz von Wahlschablonen für Blinde und Sehbehinderte sammelte das städtische Wahlbüro beim Bürgerentscheid zur Kultur- und Kongresshalle im vergangenen Jahr. Die Mitglieder des münsterschen Vereins für Blinde und Sehbehinderte erhielten die Schablonen damals über die Geschäftsstelle ihres Landesverbandes. Die Schablonen für den Bürgerentscheid waren vergleichsweise einfach herzustellen, weil es nur einen Stimmzettel gab, auf dem mit Ja oder Nein gestimmt werden konnte. Bei der Kommunalwahl gibt es dagegen 40 unterschiedliche Stimmzettel, für die Schablonen erstellt werden müssten. Die Kosten dafür werden auf rund 30 000 Euro geschätzt. "Natürlich ist es unser Ziel, bei jeder Wahl und Abstimmung den Menschen mit Behinderungen die Stimmabgabe so leicht wie möglich zu machen", erläutert Manfred Meyer und nennt das Stichwort "barrierefreie Wahllokale". Für Fragen rund die Kommunalwahl stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Hauptwahlbüro im Stadthaus 1 bis zum 28. August montags bis samstags von 8 bis 18 Uhr zur Verfügung. Im Internet gibt es Informationen unter www.muenster.de/stadt/wahlen.
 

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Birgit Jaskowiak
Tel. 02 51/4 92-66 09