17.03.2009
Zwischen Hilfe und Kontrolle - Blick schärfen für Gewalt an Kindern
Kindesmisshandlung erkennen: Jugendamt und Rechtsmedizin im Dialog
(SMS) Öffentliche Jugendhilfe bewegt sich oft auf einem schmalen Grat zwischen Hilfe und Kontrolle. Qualitätssicherung steht in diesem sensiblen Feld für das Amt für Kinder, Jugendliche und Familie ganz obenan. Wie sicher kann ich frühe Anzeichen von Kindeswohlgefährdung erkennen? Wann darf ich, wann muss ich in den elterlichen Erziehungsauftrag eingreifen? Diesen Fragen stellte sich der Fachdienst Kinderschutz des Kommunalen Sozialdienstes praxisbezogen bei einer Fortbildung.
Wenn Jugendamtsmitarbeiter gerufen werden, drängt die Zeit. Bei Verdacht auf Gewalt oder Vernachlässigung erhält der Kommunale Sozialdienst oft Hinweise von Kitas oder Schulen. Der Handlungsdruck ist enorm. Mitabeiter müssen sofort und sicher nach Inaugenscheinnahme der Verletzungen entscheiden, ob Handlungsbedarf besteht. Ob sie mit ihrem Eingriff zum Kindeswohl richtig lagen, klären schlussendlich viel später erst differenzierte ärztliche Diagnosen und andere Beweise.
Welche Hinweise aber können beim Entscheiden unterstützen? Wo gibt es Anhaltspunkte, die das Jugendamtshandeln unerlässlich machen? Dazu gab es Informationen aus erster Hand: Die Leiterin der Rechtsmedizin am Universitätsklinikum, Prof. Dr. Heidi Pfeiffer, stellte im Stadthaus 2 Untersuchungsmöglichkeiten bei Verdachtsfällen vor. Die Ärztin demonstrierte den Verwaltungsmitarbeitern typische Verletzungen und auffällige Muster von Kindesmisshandlungen. Ihre spezifischen Hinweise sensibilisierten und schärften den Blick auch für verdeckte Misshandlungen.
"Kinderschutz und Präventionsarbeit zur Förderung des Kindeswohls sind zwei untrennbare Seiten der Jugendhilfe", so Karl Materla. "Den nachhaltigsten Kinderschutz erreichen wir durch vorbeugende Hilfen und Aufklärung vor Ort", erläutert der Leiter des Kommunalen Sozialdienstes. Das Netzwerk für den Schutz von Kindern sei in Münster dicht gewebt.
Einer der jüngsten Bausteine ist das auf die gesamte Stadt zielende Präventionskonzept "Familien stärken" in Verbindung mit den Familienbesuchen, die seit September 2008 angeboten werden. Inzwischen wurde auch die Kooperation mit allen Grundschulen in Münster vertieft. Schule und Jugendhilfe tragen gemeinsam öffentliche Verantwortung für ein gelingendes Aufwachsen von Kindern. Auch die langjährige Kooperation zwischen dem Jugendamt Münster und der Rechtsmedizin in diesem sensiblen Arbeitsfeld ist wichtiger Baustein eines Gesamtkonzepts.
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Rechtsmedizinerin Dr. Heidi Pfeiffer referierte vor Jugendamtsmitarbeitern über Muster von Kindesmisshandlung. Die Kooperation für den Kinderschutz organisierten Karl Materla (r.) und Udo Hartmann vom Jugendamt. Foto: Presseamt Stadt Münster. Veröffentlichung mit dieser Pressemitteilung honorarfrei.