18.12.2008
Arrest für 185 000 Hühner und Gänse
Veterinäramt hebt Ausnahmegenehmigung zur Freilandhaltung auf
Münster (SMS) Hausarrest für 185 000 Hühner, Gänse, Enten und anderes Geflügel in den rund 300 Beständen auf münsterschem Stadtgebiet: Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt hat die seit 2006 geltende Ausnahmegenehmigung zur Freilandhaltung von Geflügel aufgehoben. Geflügel ist jetzt entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer nach oben gegen Einträge dichten Abdeckung mit "vogeldichter" Seitenbegrenzung zu halten. Außerdem sind bis 31. Januar 2009 in ganz Nordrhein-Westfalen Märkte, Börsen und Ausstellungen mit Geflügel untersagt (Tauben sind davon nicht betroffen).
Mit dem Verbot der Freilandhaltung folgt das Veterinäramt einer Vorgabe des Landes. Hintergrund ist der Ausbruch eines vergleichsweise weniger schwerwiegenden Typs der Geflügelpest ("Subtyp H5N3") im Landkreis Cloppenburg. Über die Ursache und die Ausbreitungstendenz besteht noch keine Klarheit. "Bei dieser Variante von Geflügelpest handelt es sich um Viren, die meist nur geringe oder überhaupt keine Krankheitszeichen auslösen", erläutert Dr. Giovanni Serra vom Veterinäramt. Für Menschen bestehe keine Gefahr.