25.01.2008
Richterin im Ehrenamt
Frauen und Männer können sich für das Schöffenamt bewerben
Münster (SMS) Gesunder Menschenverstand und Lebenserfahrung sind für das Schöffenamt Voraussetzung, besondere Rechtskenntnisse nicht. Wer Interesse hat, Schöffin oder Schöffe am Gericht zu werden, kann seine Bewerbung bis zum 3. März bei der Stadt einreichen. Ausdrücklich erwünscht sind Bewerbungen von Frauen, da sie in diesem verantwortungsvollen Ehrenamt noch immer unterrepräsentiert sind.
Schöffe kann werden, wer in Münster wohnt, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und am 1. Januar 2009 mindestens 25 Jahre alt, aber nicht älter als 70 Jahre ist. Die Stadt stellt zurzeit eine Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für die Amtszeit von 2009 bis 2013 zusammen. Die Vorschlagsliste geht an das Amtsgericht. Von diesem werden die gewählten Schöffinnen und Schöffen auch benachrichtigt.
Bewerbungsvordrucke gibt es online im Stadnetz (www.muenster.de/stadt/rechtsamt/schoeffen.pdf), außerdem im Stadthaus 1 im Zentralen Justiziariat (Zimmer 658). Information: Johannes Kühn, Tel. 4 92-30 21, E-Mail schoeffe@stadt-muenster.de .