Das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung und die Straßenverkehrsbehörde im Ordnungsamt erinnern bei dieser Gelegenheit an die Bedeutung des Verkehrszeichens für den verkehrsberuhigten Bereich: Das rechteckige blaue Schild mit spielendem Kind, Fußgänger, Auto und Haus gibt für Fahrzeuge Schrittgeschwindigkeit vor. Autos, Motorräder und Fahrräder dürfen Fußgänger nicht behindern. Wenn die Situation es erfordert, müssen sie anhalten.
Parken ist nur auf den markierten, teilweise farbig gepflasterten Flächen erlaubt. Kinder dürfen in verkehrsberuhigten Bereichen auf der Straße spielen. Auch Fußgänger können die ganze Straßenbreite nutzen, wenn sie den Verkehr nicht behindern.