Dass Bürgerinnen und Bürger das Ordnungsamt verklagen, wenn sie sich ungerecht behandelt fühlen, ist heute normal. „Was uns stolz macht ist, dass die Gerichte unser Vorgehen durchweg bestätigt haben“, unterstreicht Schulze-Werner. „Uns geht es nicht in erster Linie darum, Recht zu bekommen. Was wir den Bürgerinnen und Bürgern hier Tag für Tag liefern, das ist gelebte Rechtssicherheit. Hier wird jede und jeder nach den gleichen Maßstäben verlässlich bedient.“
Führerscheinangelegenheiten waren es in fast drei Vierteln aller Fälle, welche die Gerichte 2006 beschäftigten. Um die strengen deutschen Regeln auszuhebeln, denen Führerscheininhaber unterworfen sind, hat sich in der Vergangenheit offenbar ein reger „Führerscheintourismus“ entwickelt: Einige von denen, die ihren „Lappen“ losgeworden waren, versuchten auf dem Umweg über ein anderes EU-Land in den Besitz einer Fahrerlaubnis zu kommen.
Bundesweit bekannt wurde der so gelagerte Fall eines Münsteraners, dem das Ordnungsamt den Gebrauch einer tschechischen Fahrerlaubnis untersagte. Mittlerweile – nach dem erfolgreichen Gerichtsverfahren – regelt ein ministerieller Erlass die Gepflogenheiten für alle Fahrerlaubnisbehörden in NRW verbindlich. „Die wesentliche Vorarbeit dazu haben wir geleistet“, betont Schulze-Werner nicht ohne Stolz. „Das ist ein brandheißes Thema, für welches die Fahrerlaubnisbehörden zuvor noch keine rechtssichere Lösung gefunden hatten.“