Nach der bundesweit geltenden Trinkwasserverordnung müssen die Installationen von öffentlichen Gebäuden untersucht werden, um die Belastung durch gesundheitsgefährdende Metalle, Keime und Legionellen auszuschließen. Das städtische Gesundheitsamt hatte dazu auch Hotels in Münster angeschrieben. Sie sollten ihre Anlagen untersuchen lassen und die Analyseergebnisse dem Gesundheitsamt vorlegen.
Einer Minderheit von insgesamt 13 Hotels war der Umfang der angeordneten Analysen zu hoch. Sie zog dagegen vor das Verwaltungsgericht Münster. Dort allerdings folgte man inhaltlich voll der Interpretation der Trinkwasserverordnung durch die Stadt - zumal auch in Münster Analysen bereits gezeigt hatten, dass auch das Trinkwasser in Hotels belastet sein kann. Der Hotel- und Gaststättenverband sagte in dem Vergleich vor dem Verwaltungsgericht zu, er werde dafür sorgen, dass bis 31. März 2007 dem Gesundheitsamt Trinkwasseranalysen von allen münsterschen Hotels vorliegen werden.