Der Stadtdirektor beruft sich auf eine mit dem Landeswahlleiter abgestimmte Stellungnahme der Bezirksregierung. Demnach habe der CDU-Kreisverband in seinem Wahlvorschlag für die Kommunalwahl 2004 Ersatzbewerber für Reservelisten-Kandidaten benannt, obwohl diese von der dafür zuständigen Kreismitgliederversammlung nicht nominiert worden seien. Gegen diese Benennung seien aber weder bei der Zulassung der Wahlvorschläge noch bei der Feststellung des Wahlergebnisses Einsprüche erhoben worden. Daher seien sie jetzt unanfechtbar und die Bestellung von Jahn zum Ratsmitglied rechtmäßig.