Stadt Münster: Tiefbauamt - Pressemeldungen

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17.12.1998

Anwohnerparken im Süd-und Ostviertel wird billiger

Stadt reduziert Gebühren ab Frühjahr 1999: 50 Mark für "Ausnahmegenehmigungen" / Dauerhafte Neuregelung

(SMS) Die Bewohnerinnen und Bewohner des Süd- und des Ostviertels wird es freuen: Im nächsten Jahr reduziert die Stadt die Gebühren für die sogenannten "Anwohnerparkausweise" deutlich. Wurden bisher 60, 90 oder 120 Mark für ein, zwei oder drei Jahre fällig, so müssen die Anwohnerinnen und Anwohner künftig - unabhängig von der Laufzeit - nur noch 50 Mark berappen. Die neue Regelung soll im Frühjahr 1999 eingeführt werden. Dann werden in den Quartieren selbstverständlich auch wieder "Knöllchen" für Falschparker verteilt. Hintergrund ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Rechtmäßigkeit von Anwohner-Parkzonen, das Ende Mai in zahlreichen Städten für Unsicherheiten sorgte. Auch die Stadt Münster stellte verschiedene Parkbereiche auf den Prüfstand, begonnen wurde mit Süd- und Ostviertel. "Für beide Bereiche hat der Planungssausschuß inzwischen eine dauerhafte und rechtssichere Neuregelung beschlossen", erklärt Rechts- und Ordnungsdezernent Gerhard Veltmann.

Gleichzeitig hat die Verwaltung mit spitzem Bleistift geprüft, ob die Gebühren für die Parkausweise, die demnächst korrekt "Ausnahmegenehmigungen für Bewohner" heißen, reduziert werden können. "Dies wird möglich, weil eine andere Rechtsgrundlage herangezogen und auf die Abschöpfung eines wirtschaftlichen Vorteils verzichtet wird", führt Stadtrat Veltmann aus. Die Gebühr von 50 Mark pro Genehmigung für eine Laufzeit von maximal drei Jahren deckt lediglich die Verwaltungskosten ab.

Die neue Regelung soll ab Frühjahr 1999 greifen. Zuvor müssen in den beiden Quartieren noch Markierungen auf die Straßendecken aufgebracht werden. Erst dann kann die vom Planungsausschuß beschlossene Neuregelung des Parkverkehrs umgesetzt werden.

Verbunden mit der Gebührenänderung ist eine Rückerstattung der nach alter Rechtslage erhobenen Gebühren. Vorgesehen ist eine Erstattung ab 1. September 1998, da die Anwohnerparkregelungen im Süd- und Ostviertel ab Ende August nicht mehr kontrolliert wurden. Die Anwohnerinnen und Anwohner werden rechtzeitig vor der Umstellung über die Veränderungen informiert. Auch in den übrigen Anwohnerparkbereichen überprüft die Verwaltung die Park- und Gebührenregelungen. Ergebnisse liegen voraussichtlich im Frühjahr vor.

 

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Birgit Jaskowiak
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