"Zu den 'Illegalen' zählt nicht nur die Python oder der Papagei, viele einheimische Tiere sind ebenso geschützt; aber auch die Schildkröte aus Griechenland, vielleicht unbedacht aus dem Urlaub mitgebracht, darf nicht nach Deutschland eingeführt werden", erklärt Genius.
Wohnungskontrolle bei Krokodil und Co
So gehört es auch zu Genius' Aufgaben, die artgerechte Haltung von Tieren zu überprüfen. Gemeinsam mit der Polizei und dem städtischen Veterinäramt geht er etwa Hinweisen nach und kontrolliert, wie Krokodil und Co im Westfälischen leben. "Wir haben auch schon einmal einen Kaiman aus einem Kleiderschrank geholt", erzählt Genius von einem der ungewöhnlicheren Fälle. Der zog dann vorübergehend in den Allwetterzoo bis er in München eine neue, artgerechte Heimat fand. "Genau diesen Kaiman habe ich kürzlich in einer Tiersendung im Fernsehen wieder gesehen."
Im allgemeinen sieht Matthias Genius seine "Kunden" nicht wieder. Denn einen großen Teil seiner Arbeitszeit verbringt er am Schreibtisch und am Telefon. Er berät alle, die dem zunehmenden Hang zum exotischen Haustier nachkommen möchten; und dies nicht selten, weil ungewöhnliche Mitbewohner ein Statussymbol darstellen. "Da ist der Blick auf die Haltung besonders wichtig."
Auch Züchter und Händler melden sich in der Fachstelle Artenschutz. Denn alle rund 8000 Tier- und 40 000 Pflanzenarten, die auf der Washingtoner Artenschutzliste stehen, benötigen Papiere. Vögel sind zusätzlich beringt, andere Tiere müssen einen Mikrochip mit den wichtigen Daten tragen. Nicht nur der Kakadu, auch einheimische Greifvögel unterliegen den Bestimmungen.
Kriminalistische Fähigkeiten
Kriminalistische Fähigkeiten muss Genius häufig entwickeln, wenn es um nachträgliche Legalisierungen geht. Auch der Ozelotmantel der Tante und die Krokohandtasche der Großmutter brauchen Nachweise über den korrekten Erwerb. Wenn der Kauf lange zurück liegt, wird es für die Nachfahren oft schwierig, glaubhaft zu machen, dass die guten Stücke schon vor Jahrzehnten gekauft wurden und nicht ganz frisch unter Umgehung der Artenschutzbestimmungen in den Kleiderschrank gelangt sind. "Da helfen dann Tagebuchaufzeichnungen oder ein altes Foto, das die Tasche am Arm der Tante zeigt", erläutert Genius.
Grundlage für die Arbeit der Fachstelle Artenschutz ist das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) von 1973, dem mittlerweile rund 160 Staaten beigetreten sind. Dort sind mehr als 8000 Tierarten und etwa 40 000 Pflanzenarten als geschützt verzeichnet. Dabei gilt: Je schutzbedürftiger eine Art, desto strenger sind auch die Schutzregelungen. In Deutschland sind darüber hinaus Tiere und Pflanzen durch europäische Verordnungen und die Bundesartenschutzverordnung und das Bundesnaturschutzgesetz geschützt.
Informationen zum Artenschutz sind im Stadtnetz nachzulesen: www.muenster.de/stadt/umwelt/artenschutz. Telefonische Auskunft unter 4 92-67 15. Ein Faltblatt zum Thema liegt in der Münster-Information, in der Stadtbücherei und im Stadthaus 3 aus.
Bildtext: Auch einheimische Tiere sind geschützt. Besonders Krähe, Watvogel, Eule und Greifvögel (v.l.) sind bei Sammlern sehr beliebt. Foto: Presseamt Stadt Münster. Veröffentlichung honorarfrei.