Viele Andenken fallen unter den Artenschutz, die Einfuhr ist gesetzlich streng geregelt. Wer sich mit dem Gedanken an ein exotisches Mitbringsel trägt, sollte sich schon vor der Abreise schlau machen. In Münster hilft die Fachstelle Artenschutz im städtischen Amt für Grünflächen und Umweltschutz. Fachmann Matthias Genius weiß genau, was geht und auf welches Souvenir besser verzichtet wird (Tel. 4 92-67 15).
Ohne gültige Papiere darf weder die Krokohandtasche oder Elfenbeinschnitzerei noch die besondere Orchidee oder der lebende Kaiman ins Rück-Reisegepäck. Bei verlockenden Angeboten vor Ort heißt es im Zweifel: Finger weg! Versprechungen und "selbst gemachte" Bescheinigungen der örtlichen Händler sind ungültig und schützen nicht vor Strafe, wenn der Zoll beim Durchsuchen des Gepäcks fündig wird.
Grundlage für die Arbeit der Fachstelle Artenschutz ist das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) von 1973, dem mittlerweile rund 160 Staaten beigetreten sind. Dort sind mehr als 8000 Tierarten und etwa 40 000 Pflanzenarten als geschützt verzeichnet. Dabei gilt: Je schutzbedürftiger eine Art, desto strenger sind auch die Schutzregelungen. In Deutschland sind darüber hinaus Tiere und Pflanzen durch europäische Verordnungen und die Bundesartenschutzverordnung und das Bundesnaturschutzgesetz geschützt.
Entsprechend sollten die einheimischen Tiere und Tierprodukte im jeweiligen Land bleiben. Der Kauf von Lederwaren aus Reptilienhaut, Pelzmänteln, Schildpatt- oder Elfenbeinarbeiten lässt die Händler auf weitere Geschäfte hoffen und bringt gerade streng geschützte Arten zusätzlich in Gefahr.
Bildtext: Auch Krokohandtasche und Elfenbeinkette brauchen gültige Papiere, bevor sie als Souvenir in den Koffer gepackt werden. Foto: Presseamt Stadt Münster. Veröffentlichung honorarfrei.