Stadt Münster: Tiefbauamt - Pressemeldungen

Pressemitteilungen

25.10.2005

Veterinäramt registrierte weitere Geflügelhalter

Geflügelschauen und Vogelausstellungen nur mit Tieren aus Münster

Münster (SMS) Telefonische Auskunft für Dutzende Anrufer, Überprüfung von Geflügelhaltern mit Freilandbetrieb, Versand der Geflügelpest-Eilverordnung an alle Tierärzte in Münster - im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt herrschte in den letzten Tagen Hochbetrieb. Im Ergebnis kann Amtsleiter Dr. Roland Otto Vollzug melden: "Münster hat die am Samstag in Kraft getretene Bundesverordnung zur Vorbeugung gegen die Tierseuche umgesetzt."

Nach gegenwärtigem Stand gibt es im Stadtgebiet 210 Geflügelhalter. Elf bislang nicht registrierte Halter haben sich allein in der vergangenen Woche gemeldet. Die neu registrierten Halter haben allerdings in der Regel nur wenige Tiere, einer zum Beispiel exakt zwei Strauße.

Der Leiter des Veterinäramtes bekräftigt seinen Appell an die Halter und insbesondere auch an die Hobbyhalter, sich registrieren zu lassen. "Wir sind auch gerne bereit, bei Fragen zur Unterbringung der Tiere im Stall zu beraten", so Dr. Otto. Für alle, die sich nicht registrieren lassen oder erforderliche Schutzmaßnahmen unterlassen, kann es teuer werden. Das Bußgeld beläuft sich im Höchstfall auf 25 000 Euro.

Alle Betriebe mit Freilandhaltung wurden mittlerweile überprüft. Teilweise haben sie die Tiere in provisorischen Ställen untergebracht. Einige Besitzer, die nicht alles Geflügel unterbringen konnten, haben einen Teil der Tiere geschlachtet. Andere haben in begründeten Fällen eine Ausnahmegenehmigung für eingeschränkte Freilandhaltung beantragt.

Als "Geflügel" gilt nach der Eilverordnung des Bundes: Hühner, Truthühner, Perlhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Alle Halter mussten ihre Tiere spätestens bis zum vergangenen Samstag in geschlossene Ställe schicken. Wo das nicht möglich ist, erfolgt die Haltung in nach oben dichten und seitlich gesicherten Volieren; in diesem Fall sind die Tiere monatlich vom Tierarzt zu untersuchen und Blutproben zu entnehmen. Freilandhaltung ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Veterinäramtes zulässig.

Auch die Vogel- und Geflügelzuchtvereine sind von der Verordnung betroffen. Schon bei der nächsten Rassegeflügelschau am 29./30. Oktober in Wolbeck wird nur Geflügel aus Münster zugelassen. Bei Vogelausstellungen am 5./6. November in Amelsbüren und am 18./19. November bei Westfalenfeiß sind ebenfalls nur Vögel aus Münster zu sehen.

Das Stadtgebiet von Münster war von der Geflügelpest seit Jahren nicht mehr betroffen. Allerdings: "Wir mussten schon mehrmals vorbeugend gegen die Tierseuche aktiv werden. Vor zwei Jahren grassierte sie in unmittelbarer Nachbarschaft in den Niederlanden, vor drei Jahren in Italien", berichtet der Leiter des Veterinäramtes. Auskunft zum Thema gibt das Amt unter Tel. 0 25 34 / 971-301.

 

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Kontakt

Birgit Jaskowiak
Tel. 02 51/4 92-66 09